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Verfasst von: haendler am 08.01.2010 05:42
 


THEMA:  UST

ich bin seit heuer umsatzsteuerpflichtig. wir haben letztes jahr produkte verkauft, die kunden haben aber erst heuer bezahlt, müssen wir hier schon die mwst nachverrechnen?

 

und wir sieht es mit der umsatzsteuer voranmeldung aus? muss ich diese auch schon machen?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 08.01.2010 13:03
 


THEMA:  RE: UST
Ja, Sie müssen die Ust nachverrechnen und ans Finanzamt abführen. Ust voranmeldungen sind erst ab einem Jahresumsatz von € 100.000,--dem Finanzamt abzugeben. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung 01 533 16 37
Verfasst von: haendler am 08.01.2010 15:10
 


THEMA:  RE: UST
danke für die info wenn ich das also richtig verstanden habe ich brauche keine voranmeldung machen, da ich utner 100.000 eur liege. quartalsmässig mache ich dann auch nur eine zusammenfassende meldung, wenn ich innergemeinschaftlich tätig bin. also brauche ich nur eine umsatzstseuererklärung für das jahr machen sonst nichts?
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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