Ich hätte folgende Frage, ich habe im April 2009 mit dem Hausbau begonnen und mit März 2010 werde ich die Benuetzungsbewillung erhalten. Kann ich nun die Rechnungen vom Baumeister bereits für das Jahr 2009 verwenden? Kann man die Rechnungen auf mehrere Jahre als Sonderausgaben aufteilen? Kann man sowohl die Rechnungen als auch die Kreditrückzahlung und Zinsen als Sonderausgaben ansetzen? Auf was muss ich ganz besonders achten bei der Arbeitnehmerveranlagung. |