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Verfasst von: Gast am 12.01.2010 08:36
 


THEMA:  Franchisegebühren versteuern

Hallo!

Ich möchte heuer als Franchisenehmer eines deutschen Unternehmens starten.

Der deutsche Franchisegeber meint nun, dass ich in Österreich meine Einkünfte versteuern muss. Als Kleinunternehmer bin ich jedoch in Österreich bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei, oder?

Wie hoch ist diese Grenze bzw. wie berechnet sie sich?

Danke!

Monika

Verfasst von: dermuch95 am 12.01.2010 09:09
 


THEMA:  RE: Franchisegebühren versteuern
sie vermischen da ust mit einkommensteuer. als kleinunternehmer sind sie unecht steuerbefreit - dh. sie verrechnen keine ust, dürfen sich aber auch keine vorsteuer holen. einkünfte sind über die einkommensteuer zu versteuern und in ö greift diese ab ca. 11.000 euro im jahr
Verfasst von: Gast am 12.01.2010 13:52
 


THEMA:  RE: Franchisegebühren versteuern
Liebe Frau Kalmar, Sie müssen zwar eine Einkommensteuererklärung abgeben, auch wenn Ihr Einkommen gering ist (unter 11.000,-- Jahreseinkommen ist dieses steuerfrei), da Sie einen Gewerbeschein benötigen und sich auch versichern lassen müssen. Darüber hinaus können Sie entscheiden ob Sie als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer die Befreiung von der Umsatzsteuer in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Es gibt aber viele Grenzen, die Sie als Neugründerin kennen sollten um die für Sie optimale Gestaltung finden zu können. Gerne unterstützen wir Sie dabei und bieten Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch an. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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