Hallo,
Folgende Situation zur Arbeitnehmerveranlagung 2009:
- Ich bin österreichischer Staatsbürger
- Habe 2009 3 Monate in Deutschland bei einem deutschen Unternehmen mit deutschem Vertrag gearbeitet. Wohnsitz Deutschland.
- Habe 2009 3 Monate in Österreich bei einem österreichischen Unternehmen mit österreichischem Vertrag gearbeitet. Wohnsitz Österreich.
- Während der restlichen 6 Monate in 2009 hatte ich meinen Wohnsitz in Österreich + habe teilweise Arbeitslosengeld bezogen.
Hauptfrage: Wie habe ich vorzugehen um meine Steuererklärung zu machen?
- Tritt das DBA in Kraft? Welche Auswirkungen hat die 183 (oder so) Tageregelung auf mein Vorgehen?
- Steuererklärung in Deutschland und Österreich, nur in Deutschland, nur in Österreich?
- Muss ich in das Internationale Blatt der Arbeitnehmerveranlagung (Li1) etwas eintragen oder kann ich dieses unberücksichtigt lassen?
Danke.
Beste Grüsse,
Andreas |