Sehr geehrtes Steuerberaterteam,
als Einzelunternehmen führe ich einfache BH: Einnahmen-Ausgabenrechnung. Muß ich Wareneinsatz ermitteln, bzw. Lagerbuchhaltung führen? Ich habe jetzt ein Wareneingangsbuch geführt, mit Sammelbezeichnungen als Beschreibung und die einzelne Wareneinkaufsrechnungen mit Gesamtsummen eingetragen. Muss ich detailierter machen und auch die Warenabgänge erfassen? Falls ja, mit welcher Wert /Preis muß ich das Endbestand bewerten? Wareneingangswert?
Belegaufbewarung: muß ich eingangs und Ausgangsrechnungen trennen, oder reicht wenn kronologisch zusammen alles abgelegt ist? Ich gebe Kassenzetteln, die ich doppelt ausfülle, original geht an den Käufer, Kopie bleibt bei mir. Soll ich diese Kopien herausreissen und auch ablegen, oder können bis zum Vollwerden des Blocks bleiben?
Danke, mfG: Sophie D. |