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Verfasst von: Gast am 12.01.2010 15:08
 


THEMA:  Wareneinsatz

Sehr geehrtes Steuerberaterteam,

als Einzelunternehmen führe ich einfache BH: Einnahmen-Ausgabenrechnung. Muß ich Wareneinsatz ermitteln, bzw. Lagerbuchhaltung führen? Ich habe jetzt ein Wareneingangsbuch geführt, mit Sammelbezeichnungen als Beschreibung und die einzelne Wareneinkaufsrechnungen mit Gesamtsummen eingetragen. Muss ich detailierter machen und auch die Warenabgänge erfassen? Falls ja, mit welcher Wert /Preis muß ich das Endbestand bewerten? Wareneingangswert?

Belegaufbewarung: muß ich eingangs und Ausgangsrechnungen trennen, oder reicht wenn kronologisch zusammen alles abgelegt ist? Ich gebe Kassenzetteln, die ich doppelt ausfülle, original geht an den Käufer, Kopie bleibt bei mir. Soll ich diese Kopien herausreissen und auch ablegen, oder können bis zum Vollwerden des Blocks bleiben?

Danke, mfG: Sophie D.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 13.01.2010 16:58
 


THEMA:  RE: Wareneinsatz
Sie müssen die Warenabgänge nicht im Wareneingangsbuch erfassen. Die chronologische Belgeablage ist in Ordnung. Wichtig ist, dass die Belege leicht auffindbar sind.D.h., dass man zu jeder Buchung schnell den dazugehörigen Beleg finden kann. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung
Verfasst von: Gast am 14.01.2010 07:11
 


THEMA:  RE: Wareneinsatz
Danke Frau Weiß! Wenn ich richtig verstehe reicht das Wareneingangsbuch aus. Dann muss ich die Wareneinsatz überhaupt nicht ermitteln? MfG: Sophie D.
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