bitte höflichst um folgende Lösungserstellung: ich habe für 2009 800 Euro für WIFI-Kurs Buchhaltung bezahlt, die Prüfung absolviere ich erst im Juni, vom Arbeitsmarktservice bekomme ich die gesamten Kursgebühren inklusive Prüfungsgebühr (ungefähr 250 Euro) ersetzt, sobald ich die Prüfung abgelegt habe. (erst Ende Juni ungefähr). Ist es möglich dass ich die € 800,00 die ich im Jahr 2009 bezahlt habe, in die Arbeitnehmerveranlagung unter "Werbungskosten" einbeziehen kann. Allerdings bekomme ich "wahrscheinlich" die gesamten kurskosten inkl. Prüfung im Juni eben ersetzt, natürlich noch nicht sicher diesbezüglich; die beste Lösung wäre diesbezüglich sowieso erst die Arbeitnehmerveranlagung im Herbst 2010 zu erledigen? |