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Verfasst von: Stefan am 14.01.2010 05:26
 


THEMA:  Echter dv, freier dv und werkvertrag

HALLO, MEINE FRAGE: WENN ICH EINKÜNFTE AUS ECHTEM DV, FREIEN DV (~500,- PRO MONAT) UND WERKVERTRAG (~ 3500,- pRO JAHR) HABE, WIE SIEHT DAS MIT DER STEUER UND DER SV AUS? FÜR DIE STEUER WIRD ALLES ZUSAMMENGEZÄHLT, ABER WIE IST DAS MIT DER SV? BEIM FREIEN DV BIN ICH JA VERSICHERT. IN DER STEUERKLÄRUNG ZäHLT DIESES EINKOMMEN ZUM SELBSTSTÄNDIGEN, ODER? DANN WÜRDE MIR ABER DIE SVA NACHVERRECHNEN ((BIN JA ÜBER DER ZUVERDIENSTGRENZE) MUSS ICH DANN ALSO DOPPELT SV ZAHLEN? DAS WÜRDE SICH JA DANN NICHT LOHNEN, ODER?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 14.01.2010 10:07
 


THEMA:  RE: Echter dv, freier dv und werkvertrag
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