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Verfasst von: Martin am 18.01.2010 20:42
 


THEMA:  Weiterkauf von Warenbestand als Einzelunternehmer

Hallo,

ich habe mir vor einem Jahr einen neuen PC für mein EDV Unternehmen gekauft. Diesen im Vorsteuerabzug geltend gemacht, und ihn auch als Ausgabe in der Ein- und Ausgabenrechnung drinnen.

Ich werde mir heuer aus Performance Gründen einen neuen kaufen, und diese gebraucht weiterverkaufen. Was muss ich dabei berücksichtigen? Den erhaltenen Betrag wieder als Einnahme eintragen, oder die Mwst. beim Verkauf ausweisen.

Oder da er ja auf 3 Jahre abgeschrieben wird, einfach nur die Abschreibung für das erste Jahr in den Ausgaben drinnen lassen? (Was mache ich mit der Ust/Mwst?)


Danke,

lg

martin

Verfasst von: Gast am 20.01.2010 13:59
 


THEMA:  RE: Weiterkauf von Warenbestand als Einzelunternehmer
Lieber Herr Martin, JA, Sie erfassen den Verkaufserlös als Einnahme im Betrieb und den Betrag, der noch als "Restwert" im Anlagenverzeichnis vorhanden ist (also der Betrag der noch nicht abgeschrieben war) wird dagegen Betriebsaussgabe. Wenn Sie umsatzsteuerlich KEIN Kleinunternehmer sind, dann müssen Sie auf Ihren Verkaufsbetrag auch die Mehrwertsteuer darauf schlagen. Sollten Sie Kleinunternehmer sein, dann steht der PC ja auch mit dem Bruttowert im Anlagenverzeichnis und Sie weisen beim Verkauf auch KEINE Mehrwertsteuer aus sondern machen auf der Rechnung auf Ihren Status als Kleinutnernehmer entsprechend UStG auf merksam. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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