Hallo,
ich habe mir vor einem Jahr einen neuen PC für mein EDV Unternehmen gekauft. Diesen im Vorsteuerabzug geltend gemacht, und ihn auch als Ausgabe in der Ein- und Ausgabenrechnung drinnen.
Ich werde mir heuer aus Performance Gründen einen neuen kaufen, und diese gebraucht weiterverkaufen. Was muss ich dabei berücksichtigen? Den erhaltenen Betrag wieder als Einnahme eintragen, oder die Mwst. beim Verkauf ausweisen.
Oder da er ja auf 3 Jahre abgeschrieben wird, einfach nur die Abschreibung für das erste Jahr in den Ausgaben drinnen lassen? (Was mache ich mit der Ust/Mwst?)
Danke,
lg
martin |