Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich benutze meinen (privat gekauften) PKW seit 2009 überwiegend beruflich und möchte daher die Aufwendungen (abzüglich Privatanteil) in meine E-A-Rechnung aufnehmen. Meine Frage bezieht sich auf die Umsatzsteuer.
Da der PKW nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann ich den Ust-Anteil der Anschaffungskosten und zugehöriger Rechnungen (z.B. Werkstatt) ja nicht als Vorsteuer in Abzug bringen. Heißt das nun, dass dieser Ust-Anteil für mich (a) verlorener Aufwand ist oder in diesem Fall (b) der Bruttobetrag heranzuziehen ist ?
Beispiel: Werkstattrechnung 1.200.- incl. 20% Ust; Privatanteil 25% (a) 1.200,00 brutto = 1.000,00 netto - 25% = 750.- (=Betriebsausgabe) oder (b) 1.200,00 brutto - 25% = 900,00 (=Betriebsausgabe)
Zusatzfrage: Auf dem Kaufbeleg meines gebrauchten KFZ bei einem Händler ist keine Ust. ausgewiesen. Ich nehme einmal an, dass hier die Rechnung fehlerhaft ist. Oder sollte es tatsächlich so sein, dass bei einem nicht vorsteuerabzugsberechtigten PKW im Kaufpreis keine Ust. enthalten ist?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, Sie helfen mir damit sehr weiter!
Archibald |