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Verfasst von: Reinhold am 19.01.2010 13:53
 


THEMA:  Alleinverdienerabsetzbetrag

Ich habe die letzten Jahre immer den Alleinverdienerabsetzbetrag bei der Arbeitnehmerveranlagung bekommen.Dieses Jahr ist es aber so das meine Partnerin geringfügig gearbeitet hat und wir uns nicht ganz sicher sind ob meine Partnerin  die 6000.- überschreitet.Was ist wenn ich den Alleinverdienerabsetzbetrag in der Arbeitnehmerveranlagung angebe und dies aber viellecht zu Unrecht tue? Muss ich mit einer Strafe rechnen?Oder ihn später eventuell zurückzahlen?Meine Partnerin hat seit März geringfügig im Einzelhandel gearbeitet und ist ab und zu nebenbei Kellnern gewesen jedoch wissen wir nicht wie dort das Dienstverhätnis genau ausgesehen hat.Sie hat nie einen Lohnabrechnung bekommen.Das Lokal gibt es mittlerweile nicht mehr.

Danke im voraus für die Antworten.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 19.01.2010 14:05
 


THEMA:  RE: Alleinverdienerabsetzbetrag
Sie können im Finanzonline nachsehen,ob das Dienstverhältnis dem Finanzamt gemeldet wurde.Allerdings hat der Dienstgeber bis Ende Feber Zeit, den Lohnzettel an das Finanzamt zu übermitteln.
Verfasst von: dermuch am 20.01.2010 08:34
 


THEMA:  RE: Alleinverdienerabsetzbetrag
Um das überschreiten der 6000 zu verhindern, ist es günstig einen antrag auf pendlerpauschale dem arbeitgeber vorzulegen - aber achtung - dieser antrag kann NICHT (wie ansonsten üblich) im zuge der arbeitnehmerveranlagung vorgenommen werden -
Verfasst von: Szegö Szabolcs am 26.05.2010 00:21
 


THEMA:  Alleinverdienerabsetzbetrag

 Schöne Grüsse sende ich Ihnen aus Mayrhofen.Meine Frage ist,ob ich den Alleinverdienerabsetzbetrag auch rückwirkend beantragen könnte,wenn ich schon die Arbeitnehmerveranlagungen für jedes Jahr bereits durchgefüht habe? Für meine Kinder habe ich seit 2005 die Differenzzahlung( Ungarn-Ö) bekommen, für mehr als 6 Monate jedes Jahr,sie sind beim Ö FA registriert.Leider habe ich von diesem Absetzbetrag jetzt erst erfahren.
Wenn ja,was muss ich tun(E30?) ?
                                LG: Szegö Szabolcs 6290 Mayrhofen,Dursterstr.248
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