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Verfasst von: michi am 20.01.2010 13:08
 


THEMA:  "neuer Selbstständiger" - Studium/ Familienbeihilfe/ Steuern/ Verdienstgrenzen

Fragen über Fragen! ;-)

Erstmal "Hallo" an dieses Forum! Bin noch ganz neu hier und probiere gleich mal mein Glück... ich hoffe mir kann geholfen werden =)

Also, ich bin Studentin und habe im letzen Jahr von Februar bis Dezember Arbeit geleistet, für die ich Honorarnoten geschrieben habe. Insgesamt hab ich damit in etwa 4700€ verdient. Im Internet hab ich recherchiert, das die Verdienstgrenze (also wo man keine Steuern zahlen muss und die Familienbeihilfe nicht verliert) bei ca. 6000€ liegt. Nun habe ich jedoch vorher gerade noch gelesen, dass sich diese Grenze auf 4000-irgendwas verringert, wenn man zusätzlich irgendwo festangestellt bzw. angemeldet war. Ich habe im Sommer zusätzlich geringfügig in einem Kleidungsgeschäft gearbeitet und wurde dort auch angemeldet. Falle ich nun in diese Regelung und die für mich geltende Grenze sind nicht mehr die 6000 sondern 4000? Blick mich da irgendwie nicht durch und wäre über Aufklärung darüber sehr dankbar! =) Falls es als Info wichtig ist, meine Eltern beziehen Familienbeihilfe, ich bin bei meiner Mutter mitversichert und bekomme keine Studienbeihilfe.

Oder sind die von mir erwähnten Verdienstgrenzen komplett falsch und sie sind in Wahrheit viel höher/niedriger?

Was mich auch noch interessieren würde ist, wie es aussieht falls ich die Arbeit weiter betreibe und weiterhin meine Honorarnoten schreibe aber kein Student mehr bin. Wie sieht es denn dann mit der Steuerpflicht aus? Bzw. werde ich ab April ein Fernstudium an einer ausländischen Uni beginnen... zähle ich dann trotzdem noch irgendwie als Student oder muss es sich dabei um eine österreichische Hochschule handeln? 

Schon mal danke im Voraus... bin kompletter "Nichtswisser" auf dem Gebiet und wäre über jede Hilfe dankbar!

 

LG Michi

Verfasst von: Gast am 20.01.2010 14:04
 


THEMA:  RE: \
Lieber Herr Michi, AAAALso. Ja, es gibt viele Grenzen und Konstellationen die man berücksichtigen muss. Welche wirken, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für Sie gilt: - die Grenze für die Familienbeihilfe - dass Sie einen GEwinn unter der Geringfügigengrenze der Sozialversicherung haben (ca. 4191), außer sie möchten gerne in der SVA vollversichert sein - steuerfrei ist das Gesamteinkommen bis EUR 11.000,-- (Einkommen, nicht Umsatz) - beachten Sie, dass Sie eventuell einen Gewerbeschein bräuchten (!) ansonst das Gewerberecht verletzen - Falls Sie Stipendien beziehen, müssen Sie die individuell fest gesetzen Grenzen beachten Es macht KEINE Unterschied, ob Sie NUR Selbständig sind oder ob Sie studieren und selbständig sind ... es gelten immer die gleichen Gesetze - also auch das Gewerberecht, das Gewährleistungsrecht und die Haftpflicht als Unternehmer, .....Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht ..... Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: Michi am 20.01.2010 14:45
 


THEMA:  RE: \
http://kaernten.arbeiterkammer.at/steuer/studenten.htm Danke für Ihre Antwort. Irgendwie klingt das so, als ob ich da was falsches bzw. nicht rechtliches getan hätte... stimmt das oder liest sich das nur so? Denn auf der Website http://kaernten.arbeiterkammer.at/steuer/studenten.htm (Absatz hab ich ganz unten eingefügt) steht doch, dass ein Familienbeihilfe Empfänger bis zu 9000€ pro Jahr verdienen darf, ohne diese versteuern zu müssen? Mitversichert bin ich bei meinen Eltern... in der Firma bin ich nicht angemeldet - ich schreibe "nur" Honorarnoten! Also so ganz ist mir Ihre Antwort deshalb noch nicht klar... sorry! +++++++++++++++++++++++++++++++ III. Familienbeihilfe Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für volljährige Studierende, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als 1 Semester überschreiten. Die Familienbeihilfe beträgt für jedes studierende Kind monatlich mindestens 130,90 €, und erhöht sich abhängig vom Alter des Kindes. Der Kinderabsetzbetrag beträgt 58,40 €. Studierende dürfen nur bis zu gewissen Einkommensgrenzen jährlich dazuverdienen. Das steuerpflichtige Jahreseinkommen darf daher die Grenze von 9.000 € nicht übersteigen. Dabei handelt es sich um das zu versteuernde Einkommen. Wird diese Grenze überschritten muss die gesamte Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag zurückbezahlt werden.
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 20.01.2010 15:11
 


THEMA:  RE: \
Die 2 Grenzen:6.453,36 und ab 2010 4395,96. beziehen sich auf die Sozialversicherung. Wenn Sie nur Honorarnoten schreiben und kein Dienstverhältnis haben, dann gilt die große Grenze. Haben sie auch in Dienstverhältnis, dann die kleine Grenze. D.h. wenn Sie diese Grenzen überschreiten,sind Sie in der Sozialvers.d.gew. Wirtschaft als "Neuer Selbständiger" pflichtversichert. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung-weiss.at
Verfasst von: michi am 20.01.2010 15:31
 


THEMA:  RE: \
danke... nun ist das ganze schon etwas klarer! dennoch habe ich noch eine frage... ich war ein einziges monat in einem geringfügigem dienstverhältnis angestellt (ferialpraxis im sommer). ist dieses eine monat "schuld daran" dass für mich die niedrigere grenze zutrifft oder gibt es da eine sonderregelung die dauer des dienstverhältnisses betreffend?!? tausend dank!
Verfasst von: michi am 20.01.2010 17:47
 


THEMA:  RE: \
aha... das ist dann wohl dumm gelaufen! In einem anderen Forum hat man mir damals die 6000€ Grenze versichert... da hätte ich wohl lieber gleich hier herkommen sollen! ;-) Eine letzte Frage hätte ich noch. Wie funktioniert denn das mit dem "das Einkommen durch Betriebsausgaben vermindern"? Muss ich dafür einen Gewerbeschein haben? Und ist es möglich das Einkommen dadurch um ca. 1000€ zu vermindern? Ich weiß das ist ziemlich allgemein gefragt, aber mich würde interessieren, ob es üblich ist, durch "normale" Betriebsausgaben (Hardware, Fahrtkosten, etc.) das Einkommen um so einen Betrag zu vermindern? sorry, dass ich so laienhaft frage...
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 21.01.2010 12:27
 


THEMA:  RE: \
Sie brauchen dazu keinen Gewerbeschein. Ja, es ist völlig normal, die Einnahmen um Betriebsausgaben zu vermindern. Eine Liste der Absetzposten finden Sie auf meiner Website:www.steuerberatung-weiss.at/sonstige steuertipps.
Verfasst von: zara stoine am 05.10.2010 14:49
 


THEMA:  "neuer Selbstständiger" - Studium/ Familienbeihilfe/ Steuern/ Verdienstgrenzen

Hallo,

Seit kurzem wohne ich in Wien (bin aus Holland) und habe jetzt 2 Jobs. Bei dem erste Job bin ich Teilzeit angestellt (20 Stunden) und versichert. Bei meinem zweiten Job bin ich freie Dienstnehmerin (20 Stunden) und willen sie mich jetzt auch versichern. Jetzt frage ich mich ob ich dann nicht zu viel Versicherungsgeld zahle un was meine Möglichkeiten sind. Mir ist gasagt worden ich kann statt freie Dienstnehmerin auch ein werkvertrag bekommen, aber wieviel darf ich dann im Jahr verdienen? Ich werd meinen zweiten Job (Traineeship) nur bis Februar machen. Aber ich weiss nicht was ich nachher machen wird oder welches Einkommen ich dann habe...

Wer kann mich helfen?
danke

Verfasst von: Jakob am 23.12.2010 10:00
 


THEMA:  "neuer Selbstständiger" - Studium/ Familienbeihilfe/ Steuern/ Verdienstgrenzen

Darf ich mich hier auch noch gleich mit einer Frage anhängen:

Ich habe mit 1.1.2011 einen Gewerbeschein angemeldet, studiere aber und beziehe Familienbeihilfe.

Ich bin 21.

Spießen sich Gewerbeschein und Familienbeihilfe oder kann ich weiter bis 11.000 im Jahr verdienen ohne die Familienbeihilfe zu verlieren?

mfg Jakob

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