Guten Tag,
mich würde interessieren, ob ich bei ruhenden Gewerbe (EDV-Dienstleister) trotzdem auf Werkvertrag Rechnungen legen darf die von der tätgkeit her ins Gewerbe fallen würden (Webdesign) oder ob ich damit gegen die Gewerbeordnung o.ä. verstosse. Es geht um kleine Beträge (< 2000.-). Wäre ein ausweg Rechnungen über Provisionen zu stellen?
LG Gernot W. |