Sehr geehre Frau Mag. Weiss!
Meine Frau und ich würden gerne Pflegekinder aufnehmen und zwar als Famklienpädagogen, nebenberuflich und über einen freien Dienstvertrag. Sind das Pflegeelterngeld / Familienbeihilfe/ Kinderbetreuungsgeld etc. in diesem Fall zu versteuern oder sind das Leistungen die einem in diesem Fall wie bei einem eigenen Kind zustehen?
Danke im Voraus
Roland |