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Verfasst von: Bernhard am 01.02.2010 15:17
 


THEMA:  Nebenjob Beratungstätigkeit

Hallo, ich arbeite Vollzeit inkl. Überstunden bei einer Firma, bekomme dafür 3200 Brutto pro Monat. Nun habe ich die Möglichkeit, zusätzlich eine Beratertätigkeit im WEB Bereich zu machen. Ich rechne mit einem Jahresumsatz von max. 5.000 Euro.

Meine Fragen: Hier kann ich dann Fahrtkosten (km Geld?), Anschaffungskosten Laptop/PC, Handykosten, Weiterbildungskosten (z.B. Reisen zu IT Kongressen) etc. abziehen?
Wenn ich dann unter die 4.100 Euro Gewinngrenze komme, brauche ich keine GSVG Versicherung - nur die GSVG Unfallversicherung (ca. 100 Euro im Monat)?

Bzw.: kann man sagen, so bald man mehr als 730 Euro Gewinn pro Jahr macht, muss man diese Unfallversicherung zahlen + Anmeldung ans Finanzamt (verf43) + Einkommensteuererkl.? Richtig?

Danke für die Hilfe!

lg Bernhard

Verfasst von: Bernhard am 08.02.2010 09:37
 


THEMA:  RE: Nebenjob Beratungstätigkeit
Liebes Steuerberater.at Team? Euer Forum lebt im Moment leider gar nicht mehr. Schade, hab die Einträge hier immer mit viel Interesse verfolgt... Vielleicht findet sich wer, der mir oben genannte Frage beantworten kann. Muss ich, wenn ich über 730 Euro Gewinn mache, ein Gewerbe anmelden? (Als Berater - Bereich Internet) mfg Bernhard
Verfasst von: caro am 08.02.2010 13:50
 


THEMA:  RE: Nebenjob Beratungstätigkeit
soweit ich weiß müßten sie das Gewerbe sowieso anmelden. Handykosten usw. dann nur anteilsmäßig. Liebe Grüsse Caro
Verfasst von: Bernhard am 15.02.2010 13:40
 


THEMA:  RE: Nebenjob Beratungstätigkeit
mmhhh, danke für die Antwort. Kann man sagen, was passieren würde, wenn man den Gewerbeschein nicht löst? Ich sags mal so: es kann sein, dass ich heuer vielleicht max. 2.000 Euro Umsatz mache; aber vielleicht im nächsten Jahr 0? Zudem: Kein Gewerbeschein + Meldung an Finanzamt | geht das überhaupt? Danke!
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