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Verfasst von: Anna Lena am 03.02.2010 21:52
 


THEMA:  Freie Dienstnehmerin und nebenbei "Selbständig"

Hi!


Ich arbeite als freie Dienstnehmerin, verdiene im Jahr dabei 3000 Euro (so auch im Jahr 2009). Nebenbei schließe ich ohne Arbeitsvertrag einfach "nebenbei" Mobilfunkverträge für einen Handy-Händler ab.

Dort hab ich 2500 Euro im Jahr 2009 verdient. Gemeldet ist das noch niemandem. Aber nach meinem Verständnis ist das eine selbständige Tätigkeit (bekomme Provision), oder?

Wie lange kann ich mich denn noch bei der SVA für das Kalenderjahr 2009 melden und denen sagen, dass ich unter 4292,-- Euro Gewinn hatte?
Woraus errechnet sich der Umsatz? Ich schließe ja die Verträge für den Händler ab, wofür der Händler eine Provision bekommt (die zu 50% an mich geht). Ist die Provisionssumme der Umsatz oder ist der Umsatz das, was die gesamten Kunden mit denen wir für die Mobilfunkbetreiber Verträge unterzeichnet haben, im Jahr an die Mobilfunkbetreiber zahlen?

Herzlichen Dank!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 14.02.2010 22:12
 


THEMA:  RE: Freie Dienstnehmerin und nebenbei \
Wenn Sie unter der Grenze bleiben brauchen Sie sich bei der SVA nicht melden. Der Umsatz ist das, was Sie einnehmen.
Verfasst von: Anna Lena am 22.02.2010 14:31
 


THEMA:  RE: Freie Dienstnehmerin und nebenbei \
Hallo Frau Weiß! Ich hab mal mit der SVA telefoniert (die haben mir einen Brief geschrieben, weil ich als Freie Dienstnehmerin bei der Finanz ja eine Einkommensteuererklärung legen musste) und die haben ziemlich Druck gemacht, dass ich mich hätte melden müssen und jetzt eben nichts mehr nachmelden könne, etc? Ich müsse jetzt ~30% bezahlen weil ich nicht im Vorjahr schon die Vorausmitteilung gemacht hätte, dass ich unter der Geringfügigkeit sein werde, etc... Haben die mich angelogen? Danke
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