hallo,
als epu habe ich e/a-rechnung und zahle der sva quartalweise alle pflichtbeiträge inkl. kv-zusatzbeitrag. habe die ganzen kosten immer aufs konto gesetzlicher sozialaufwand gebucht, auch mit dem kv-zusatzbeitrag. ist das so ok, oder gilt der zusatzbeitrag als sonderausgabe? ab heuer wird der zusatzbeitrag nämlich einfach unter dem normalen kv-beitrag zusammengefasst.
zweite frage: habe jetzt eine nachrechnung von sva erhalten und muss für die besuche beim arzt vom letzten jahr meinen selbstbehalt/kostenanteil nachzahlen. ich nehme an, dass ich den selbstbehalt nicht mehr als betriebsausgabe zusammen mit dem normalen gesetzl. sozialaufwand geltend machen soll, oder?
bitte um ihre antwort und wünsche noch einen schönen tag
lg iwanka |