Im Wartungserlass 2009 zu den EStR 2000 hat das BMF nunmehr die Voraussetzung für die Rückstellungsfähigkeit von beitragsorientierten Pensionszusagen dokumentiert und als Frist für die Behebung von Mißständen den 30.6.2010 festgelegt.
Als langjähriger Spezialist im Bereich BAV (siehe www.p-reinbacher.at) biete ich Ihnen eine Überprüfung der bestehenden Pensionszusagen Ihrer Klienten an.
Kontaktieren Sie mich und wir können gerne bei einem persönlichen Gespräch die weitere Vorgangsweise besprechen
mit freundlichen Grüßen
Peter Reinbacher
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