Hallo
Wir haben letztens im Rahmen des Studiums darüber diskutiert, wie sich der Unterschied zwischen § 4/3 und § 5 Ermittlung, bei sonst gleichen Bedingungen, rein von den jährlichen Steuerberaterkosten auswirkt.
Leider kamen wir auf keine zufriedenstellende Antwort, weswegen ich die Frage mal hier stelle.
Die Umsätze die mich interessieren würden sind 200.000, 400.000 und 700.000 €. Mir würde ein ungefährer Betrag reichen, da mir klar ist, dass sich das nicht genau sagen lässt, da das ja von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig ist.
Vielen Dank schonmal
MfG Christian |