Hallo,
hätte eine Frage zur Steuererklärung für Freie Dienstnehmer.
Worauf bezieht sich die Grenze von 30.000 Euro für die Umsatzsteuerbefreiung von Kleinunternehmern.
Ist der "Umsatz" das Entgelt aus der Mitteilung gem § 109a ESTG ?
Falls ja, welches Vorgehen ist ratsam, wenn ich im Vorjahr um lediglich 40 Euro über der Grenze war und heuer um rund 700 Euro. Meines Wissens kann man die Grenze ja einmal in fünf Jahren überschreiten.Was ist zu tun ?
danke für die Hilfe |