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Verfasst von: Franziska am 21.02.2010 14:10
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung - warum Rückzahlung?

Liebe Experten,

die Vorberechnung auf finanzonline ergab bei mir eine Nachzahlung von knapp 140€, was mir nicht ganz einleuchtet.

Ich war 2009 in der ersten Jännerwoche freier Dienstnehmer, anschließend (leider sehr lange) arbeitlos, und zwar bis 02.08., seither (also seit 03.08.) habe ich wieder eine Arbeit. Ich dachte immer, dass Leute, die Arbeitslosengeld beziehen, ganz gut bei der ANV aussteigen, ich bin sehr überrascht, dass ich etwas zurückzahlen muss.

Vielen, vielen Dank für Ihre Hilfe!

Franziska 

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 21.02.2010 23:06
 


THEMA:  RE: Arbeitnehmerveranlagung - warum Rückzahlung?
Wenn man arbeitslos ist, dann wird der besondere Progressionsvorbehalt schlagend,d.h.auf das Erwerbseinkommen wird ein Steuersatz angewendet, der bei einem ganzjährigen Verdienst berechnet worden wäre. Sie müssen aber die Arbeitnehmerveranlagung nicht einreichen, wenn eine Nachzahlung herauskommt.Erst wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden.
Verfasst von: Alexander Sperlich am 21.03.2012 00:46
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung - warum Rückzahlung?

Sehr geehrte Damen und Herren !

Ich habe einen ähnlichen, jedoch etwas härteren Fall. Ich bin leider seit 01.08.2011 Arbeitslos. Die Online Vorberechnung hat ein voraussichtliches Guthaben in Höhe von EUR 325,-- und nun habe ich eine Nachzahlung in Höhe von EUR 551,-- erhalten. Ich fühle mich hinters Licht geführt und weiss auch nicht wie ich den Betrag aufbringen soll ?? Kann man von der Arbeitnehmerveranlagung zurücktreten ?

Vielen Dank !

A.Sperlich

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