Verfasst von:
Matthias am
26.02.2010 09:58
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THEMA: Laptop und Zubehör - was gehört in die Anschaffungskosten |
Hallo!
Ich bin ein EPU und benötige für meine Arbeit einen Laptop. Zusätzlich zu dem eigentlich Gerät, möchte ich mir noch Zubehör besorgen wie etwa: Dockingstation Laufwerk Reserveakku Zusatzversicherung
Da der Laptop ja über 3 Jahre abgeschrieben wird wollte ich wissen, ob und wenn ja welches Zubehör ich den Anschaffungskosten des Laptops zurechnen kann? Grundsätzlich wäre ich der Meinung dass das Zubehör nicht in die Anschaffungskosten rein kommt und sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben werden kann (solang es unter €400 kostet) denn der Laptop funktioniert auch ohne Dockingstation oder Zusatzversicherung. Wäre das der korrekte Vorgang?
Vielen Dank für ihre Hilfe.
lg Matthias
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Verfasst von:
Thomas am
26.02.2010 12:21
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Verfasst von:
Matthias am
26.02.2010 12:36
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THEMA: RE: Laptop und Zubehör - was gehört in die Anschaffungskosten |
Das ist klar. Aber es geht doch um die AfA bzw. die Anschaffungskosten für den Laptop die letztendlich die Höhe der AfA ausmachen. Da macht es dann einen Unterschied ob ich das Zubehör in die Anschaffungskosten und damit in die AfA des Laptops nehme oder nicht! Als Bsp: Laptop: 1.000€ Zubehör1: 200€ Zubehör2: 250€
Variante 1 - Zubehör kommt in die Anschaffungskosten rein: Anschaffungskosten von 1.450€; Abschreibung auf 3 Jahre = AfA von 483€
Variante 2 - Zubehör gehört nicht in die Anschaffungskosten: Anschaffungskosten 1.000€; Abschreibung auf 3 Jahre = AfA von 333€ Zubehör 1 und 2 wird zu 100% am Jahresende abgeschrieben.
Ich hoffe damit ist meine Frage etwas verständlicher :)
lg
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
26.02.2010 14:30
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