Verfasst von:
Bernd Z. am
26.02.2010 14:13
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THEMA: Anlagenverzeichnis |
Guten Tag, ich bin ein Einzelunternehmer und ermittle meinen Gewinn auf Grund einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Für die im Betrieb verwendeten abnutzbaren Wirtschaftsgüter muss ein Anlagenverzeichnis geführt werden. Meine Frage: Müssen auch GWG in dieses Verzeichnis aufgenommen werden?
Vielen Dank für eine Antwort! MfG Bernd Z.
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
26.02.2010 14:33
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Verfasst von:
andreasdf am
27.02.2010 10:47
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
12.03.2010 08:41
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THEMA: RE: Anlagenverzeichnis |
Lieber andreasdf,
Die Bestimmung wann GWGs in das Anlagenverzeichnis aufgenommen werden müssen ergibt sich aus dem UGB (Unternehmensgesetzbuch). Nach den bisherigen Grenzen sind Einnahmen-Ausgabenrechner jedenfalls "zu klein", als dass sie diese erfassen müssten.
Lieben Gruß Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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