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Verfasst von: Bernd Z. am 26.02.2010 14:13
 


THEMA:  Anlagenverzeichnis
Guten Tag,
ich bin ein Einzelunternehmer und ermittle meinen Gewinn auf Grund einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Für die im Betrieb verwendeten abnutzbaren Wirtschaftsgüter muss ein Anlagenverzeichnis geführt werden. Meine Frage:
Müssen auch GWG in dieses Verzeichnis aufgenommen werden?

Vielen Dank für eine Antwort!
MfG
Bernd Z.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 26.02.2010 14:33
 


THEMA:  RE: Anlagenverzeichnis
Nein, beim Einnahmen -Ausgaben-Rechner nicht.
Verfasst von: andreasdf am 27.02.2010 10:47
 


THEMA:  RE: Anlagenverzeichnis
@veronika weiß: interessenshalber - woraus ergibt sich das?

lg,
andreasdf
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 12.03.2010 08:41
 


THEMA:  RE: Anlagenverzeichnis
Lieber andreasdf,

Die Bestimmung wann GWGs in das Anlagenverzeichnis aufgenommen werden müssen ergibt sich aus dem UGB (Unternehmensgesetzbuch). Nach den bisherigen Grenzen sind Einnahmen-Ausgabenrechner jedenfalls "zu klein", als dass sie diese erfassen müssten.

Lieben Gruß
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at
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