Die Prämie eines Optionsleerverkaufes (Stillhaltergeschäft) ist beim Zufluss nicht steuerbar, da man ja nicht weiß ob das Geschäft im Gewinn oder Verlust endet.
Wenn nun eine Option nach über einem Jahr wertlos verfällt, wäre die zugeflossene Prämie dann
a) steuerpflichtig b) in welchem Jahr (Zufluss oder Verfallstag)
Wenn der Käufer der Option die Option ausübt, macht dies bei der Besteuerung einen Unterschied zu einer eigenen Glattstellung durch Rückkauf oder Verfall am Verfallstag? (nach einem Jahr)
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