Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Karl am 27.02.2010 15:54
 


THEMA:  Stillhalterprämien wann bzw. wie versteuern?
Die Prämie eines Optionsleerverkaufes (Stillhaltergeschäft) ist beim Zufluss nicht steuerbar, da man ja nicht weiß ob das Geschäft im Gewinn oder Verlust endet.

Wenn nun eine Option nach über einem Jahr wertlos verfällt, wäre die zugeflossene Prämie dann

a) steuerpflichtig
b) in welchem Jahr (Zufluss oder Verfallstag)

Wenn der Käufer der Option die Option ausübt, macht dies bei der Besteuerung einen Unterschied zu einer eigenen Glattstellung durch Rückkauf oder Verfall am Verfallstag? (nach einem Jahr)




Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.15 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.