Verfasst von:
Andreas am
28.02.2010 12:12
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THEMA: Neues Notebook |
Hallo!
Mein alter PC ging nach 2,5 Jahren Abschreibung im Oktober 2009 kaputt, dann habe ich mir einen neuen gekauft. Kann ich den alte PC in der Steuererklärung für 2009 komplett abschreiben (also eh nur den Anteil der beruflichen Nutzung), oder geht mir das letzte Halbjahr verloren?
Danke & lg, Andreas
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Verfasst von:
Thomas am
28.02.2010 16:07
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THEMA: RE: Neues Notebook |
Ist doch egal ob er kaputt ist oder nicht. Anschaffungen für den Betrieb kann man immer und auch Anteilig abschreiben. Selbst wenn man 20 Notebooks hat, solange man erklären kann wofür man die braucht. Also die Rechnung ganz normal in die BH und den geschäftlichen Teil abschreiben. LG |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiss am
28.02.2010 20:32
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THEMA: RE: Neues Notebook |
Sie können die Ganzjahresabschreibung für 2009 geltend machen und den Rest schreiben Sie unter dem Titel "Buchwert ausgeschiedener Anlagen" ab. |
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Verfasst von:
Andreas am
03.03.2010 20:43
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THEMA: RE: Neues Notebook |
Danke!
Ist überigens kein Betrieb, sondern für unselbständige Tätigkeit. Sollte aber keinen Unterschied machen?
lg
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