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Verfasst von: Chris am 01.03.2010 09:17
 


THEMA:  Einkauf im EU Ausland
Eine Frage:
Wenn ich unter Angabe meiner UID im EU Ausland für betriebl. Zwecke einkaufe, erhalte ich eine Rechnung ohne Ust. Soweit sogut.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich im EU-Ausland KFZ-Zubehör (Reifen) zur betrieblichen Nutzung kaufe, die für mich in Österreich nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind? Wo, bzw. wie muss ich die (20%) Steuer (nach)-zahlen ?

Besten Dank.
Verfasst von: Thomas am 01.03.2010 10:06
 


THEMA:  RE: Einkauf im EU Ausland
Also ich verstehe Deine Frage nicht, denn Du stellst sie irgendwie doppelt.

Du nützt das Fahrzeig gewerblich und brauchst neue Reifen. Abschreiben und MwSt. sind nicht das gleiche. Kaufe sie mit der UID Nummer ohne deutsche MwSt. Fertig! Normal kannst Du aber auch Reifen abschreiben. Was würden denn da die ganzen Vertreter machen?
Verfasst von: Chris am 01.03.2010 10:23
 


THEMA:  RE: Einkauf im EU Ausland
KFZ + Zubehör ist in Österreich nicht vorsteuerabzugsfähig (außer für Taxiunternehmer, usw.), d.h. ich muss für Reifen 20% Steuer zahlen!
Wenn ich die Reifen in Ö kaufe würde, kann ich die Vorsteur NICHT geltend machen. Daher muss ich vermutlich für Reifen die ich im EU-Ausland ohne Steuer kaufe, irgendwo/irgenwie 20% Steuer nachzahlen.


Verfasst von: dermuch am 01.03.2010 10:52
 


THEMA:  RE: Einkauf im EU Ausland
im normalfall erledigt das die buchhaltungssoftware bzw. der stb. nämlich dadurch, dass er einen ig.erwerb bucht ohne vorsteuerabzug. über die uva wird das dem finanzamt bekannt gegeben und die 20% ust ist in der zahllast enthalten.
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