Verfasst von:
Nicole Pilz am
02.03.2010 14:49
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THEMA: gleichzeitig angestellt und Einkünfte aus Gewerbebetrieb |
Ich arbeite ganz normal in einem Angestelltenverhältnis, daneben bin ich 49%ige Gesellschafterin eines Gewerbebetriebes - ohne Funktion. Geschäftsführerin ist meine Schwester. Ich habe die Bilanzbuchhalterprüfung und möchte künftig Buchhaltung und Bilanz des Gewerbebetriebes selbst machen. Wie mach ich das am besten? Wenn ich die Tätigkeit über Honorarnoten verrechne müßte ich selbst ein Gewerbe anmelden mit Haftpflichtversicherung usw., oder? Wie kann ich meine Tätigkeit verrechnen? es würde sich im Jahr um ca. 3000,- handeln. Wie ist das sozialversicherungstechnisch zu behandeln? Versichert bin ich ja über mein Angestelltendienstverhältnis.
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Verfasst von:
Markus Klee am
03.03.2010 07:52
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THEMA: RE: gleichzeitig angestellt und Einkünfte aus Gewerbebetrieb |
Sie werden ja Geld bekommen, also sollten Sie ein Gewerbe anmelden. 3000 Euro im Jahr sind gute 2250 zu viel und kommt zu Ihrem Einkommen dazu und muss versteuert werden. Eine Steuernummer haben Sie ja. Wenn Sie das Geld dass Sie bekommen für den Betrieb einsetzen (neuer Computer) fällt das vom Gewinn weg. Soweit ich weiß ist die Schmerzgrenze 5000 Euro im Jahr Gewinn. Ab diesem Betrag wird man auch on der SVA Veranlagt.
Also ein Kleingewerbe anmelden, die Mindestbeiträge zahlen und den Rest behalten. EInfach ein Tipp von mir |
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Verfasst von:
Adam D. am
09.06.2010 19:15
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THEMA: Angestellt und ein Kleintransport-Botendienst |
Wollte fragen, wie es steuerlich ist wenn ich in einem Unternehmen auf Teilzeit angestellt bin und für die gleiche Firma die Botendienste/Zustellung übernehme als selbständiger Kleintransportunternehmer? Die Firma braucht keine VZ-Kraft mehr aber die Kundenzustellung 1-2x Woche ganztags muss erbracht werden. Jetzt würd ich gern wissen, wie hoch der SVA Beitrag wäre wenn die Rechnung für meinen Botendienst unter 1000,- Euro / Montat inkl.MWST ist? Da ich ja monatl. Ausgaben habe, wie KFZ Vers., Benzinkosten und Reparaturkostenanteil/Monatspauschale, würde ich die Rechnung inkl.MWST austellen um die Vorsteuerabz.berechtigung nützen zu können oder bin ich im Irrtum mit Vorsteuerabz.ber.? Mein Ziel ist es ein monatl. Nettoeinkommen von 600,-Euro fix aus dem Gewerbe zu erzielen.
Vielen Dank im Voraus
MFG
Adam D. |
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