Guten Tag,
ich hätte einige Fragen zur neuen Möglichkeit Kinderbetreuungskosten abzusetzen: 1. Meine Mutter ist pensionierte AHS-Lehrerin. Gilt sie somit als "pädagogisch qualifizierte Person"? 2. Muss die Betreuung an einem Ort ausserhalb des Wohnhauses des Kindes erfolgen oder kann die Oma auch bei uns zu Hause die Betreuung übernehmen. Es besteht kein gemeinsamer Haushalt, die Oma wohnt 250km entfernt. 3. Da meine Mutter eine Pension erhält sollte sie mit ihren jährlichen Einkünften unter 730.- bleiben. Kann Sie die Fahrtkosten (km-Geld) bei einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geltend machen? Also sie verrechnet mir z.B. 1500.- im Jahr und kann weil sie 4x zu uns gekommen ist 2000km x 0,42 = 840.- geltend machen und ist so unter 730.-...
Danke im Voraus für Antworten.
LG Fred |
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