Verfasst von:
Richard Moser am
08.03.2010 08:24
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THEMA: Privater Verkauf des Urheberrechts von Software |
Hallo,
ich habe einige Fragen zum Verkauf von Urheberrechten.
Ich habe vor ca. 2 Jahren zusammen mit einem Freund eine Software als Hobby-Projekt geschrieben. Zu dieser Zeit war ich selbstständig tätig und habe kurz darauf in ein unselbständiges Angestelltenverhältnis gewechselt.
Der Freund hat diese Software nun einer Firma zum Kauf angeboten. Nun muss ich an seine GmbH als Privatperson die Urheberrechte vor dem Verkauf abtreten und bekomme dafür eine Vergütung von ca. 40.000 EUR.
Meine Fragen nun: Werde ich durch den Verkauf Ust-Pflichtig? Muss ich für diese einmalige Sache ein Gewerbe anmelden bzw. werde ich auch ohne einer Gewerbeanmeldung bereits GSVG-Pflichtig? Gibt es eine Möglichkeit diese Vergütung steuerlich auf mehrere Jahre zu verteilen?
Besten Dank, Richard
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Verfasst von:
Thomas am
10.03.2010 11:05
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THEMA: RE: Privater Verkauf des Urheberrechts von Software |
Also die 40.000 sind auf jeden Fall zu versteuern und die UST spielt dabei eher eine geringe Rolle. Viel schlimmer wird wohl die veranlagung vom FA und der SVA werden. Egal was man denen sagt, die schätzen einfach und schreiben dann nächstes Jahr lauter schäne Zettelchen mit Vorschreibungen...
Ich würde das Thema eindeutig und NUR einem Steuerberater geben.
Ist zu heikel.
LG |
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