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Verfasst von: Stefan am 08.03.2010 15:03
 


THEMA:  Vorsteuerabzug Fotovoltaikanlage
Habe 2005 eine Fotovoltaikanlage auf meinem Eigenheim errichtet und beim Finanzamt den Vorsteuerabzug angemeldet.
Das war im Jahr 2005 auch kein Problem. Es wurde mir die Vorsteuer von den Anschaffungskosten rückerstattet,
und ich zahle jetzt regelmäßig die Umsatzsteuer aus der Einspeisevergütung. Umsatz ca 800-1000€/Jahr
Ende 2009 wurde mir mein Stromliefervertrag gekündigt! Mit dem neuen Vertrag  sinken die Einahmen
auf ca. 200.- Da es derzeit keinen vernünftigen Volleinspeisetarif eines anderen Energieabnehmer gibt bin ich nun Überschußeinspeiser.
Das Finanzamt ist nun der Meinung das in diesen Fall keine Gewinnabsicht mehr dahinter steht, sonder eher um "Liebhaberei"
handelt.
Meine Frage:
Muß ich nun die Vorsteuer zurückzahlen oder kann ich als Kleinunternehmer nach 5 Jahren ohne Kosten aussteigen.
Vielleicht kann mir da jemand Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 10.03.2010 13:32
 


THEMA:  RE: Vorsteuerabzug Fotovoltaikanlage
Lieber Herr Stefan,

Ich würde nach der Kurzbeschreibung sagen, dass der Standpunkt des Finanzamtes, dass Liebhaberei vorliegen würde, nicht eindeutig schlüssig ist. Wenn letztlich Gewinnabsicht gegeben ist und Sie zu einem Gesammtüberschuss kommen, dann ist hier eine - wenn auch nicht mehr sehr ertragskräftige - Einkunftsquelle an zu nehmen.

Nachdem zum Thema der Energiemodelle /Fotovoltaikanlagen in letzter Zeit viel unternommen wurde würde ich Ihnen raten, wenn es für Sie von der aushaftenden Umsatzsteuer bzw. den noch vorhandenen Abschreibungsbeträgen relevant ist, einen Berater zu beauftragen, die Situation spezifisch zu analysieren.

mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at
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