Verfasst von:
Sabrina am
09.03.2010 16:31
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THEMA: Kurzfristige Beschäftigung Messemitarbeiter aus und in Deutschland (Firmensitz Österreich) |
Guten Tag, ich hoffe sie können mir weiterhelfen.
Zusammengefasst: 5 Messen (immer 2-3 Tage, Freitag-Sonntag) im Jahr, 3 Deutsche Messeangestellte (1 Student, 2 Hauptberuflich -wo anders - Angestellte).
Fragen: Selbe Arbeiter jedes Jahr auf ca. 5 Messen, gilt das noch als kurzfristig/fallweiser Beschäftigter? Wo kann ich die Messeangestellten anmelden (Gebietskrankenkasse meint in Deutschland) nur wo? Wie erfolgt die Steuer und Abgabenzahlung, 25% Pauschale + 5,9%Solidaritätszuschlag selbst einbehalten und meinem FInanzamt in Wien überweisen)?
Danke für ihre Infos Mit freundlichen Grüßen Sabrina
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
10.03.2010 13:28
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THEMA: RE: Kurzfristige Beschäftigung Messemitarbeiter aus und in Deutschland (Firmensitz Österreich) |
Liebe Frau Sabrina,
Wenn Sie in Deutschland Mitarbeiter anstellen, dann gilt : - Deutsches Sozialversicherungsrecht - Deutsches Steuerrecht für die "Lohnsteuer" - Deutsches Arbeitsrecht, so sie die Mitarbeiter nicht ausdrücklich österr. Arbeitsrecht unterstellen
Ich würde Ihnen daher raten, dass Sie sich an ein deutsches Steuerberatungsbüro wenden, dass diese Abwicklungen für Sie entsprechend deutschem Recht vornimmt. Das kostet üblicherweise nicht sehr viel, bietet Ihnen aber einen hohen Grad an Sicherheit.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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Verfasst von:
Sabrina am
10.03.2010 17:53
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THEMA: RE: Kurzfristige Beschäftigung Messemitarbeiter aus und in Deutschland (Firmensitz Österreich) |
Guten Tag, danke für Ihre Antwort. Habe mich bereits an zig Stellen in Deutschland gewendet, Antwort auf meine Fragen bekomme ich leider keine.
Dafür habe ich nun eine deutsche Betriebsnummer bekommen. Brauche in die Österreichische Dienstgebernummer auch? Ich glaube nicht, oder, da ich alle Meldung nach Deutschland schicken muß.
Danke Sabrina PS: kann mir jemand anderer vielleicht miene oben gestellten Fragen (ob das als kurzfristig Beschäftigter gilt usw) bitte beantworten. Wie gesagt, in Deutschland bekomme ich keine Rückantworten. Danke.
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Verfasst von:
Sabrina am
12.03.2010 00:25
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THEMA: RE: Kurzfristige Beschäftigung Messemitarbeiter aus und in Deutschland (Firmensitz Österreich) |
Guten Tag, danke für diesen Link, ich habe nun mein Anliegen weitergeleitet.
Aber kennen Sie vielleicht auch einen österreichischen Steuerberater/Buchhalter der sich auch mit der Deutschen Buchhaltung auskennt?
Ich denke mir, wenn ich schon einen Steuerberater zahlen muß, dann nehme ich mir gleich einen der meine österr. und die deutsche Buchhaltung und Meldungen machen kann. Zwei Fliegen mit einer Klappe sozusagen.
Danke Sabrina
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
12.03.2010 08:34
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THEMA: RE: Kurzfristige Beschäftigung Messemitarbeiter aus und in Deutschland (Firmensitz Österreich) |
Liebe Frau Sabrina,
Ich denke, dass vielleicht noch der eine oder andere sich mit der Buchhaltung grundsätzlich in Deutschland auskennt, aber mit der Lohnverrechnung .....???? Das würde mich SEHR wunderen, da die Sozialversicherungstehmen in Deutschland und Österreich doch sehr unterschiedlich sind.
Was ich mir vorstellen kann ist, dass große Kanzleien für Sie alles übernehmen und intern einen Part eben nach Deutschland durch auslagern. Das wäre dann sicherlich einen Erleichterung für Sie in der Kommunikation. Da sollten Sie es bei den international aufgestellten Kanzleien probieren. Persönlich würde ich nur annehmen, dass sich das dann auch im Preis niederschlägt. Aber einen Versuch und einen Vergleich wäre es sicherlich wert.
Wir arbeiten mit einigen deutschen Steuerberatern eben so zusammen, dass Sie Deutschland machen und wir machen Österreich, allerdings kommuniziert jeder selbst mit dem Kunden, das senkt deutlich den Preis.
So wäre sicherlich die KPMG oder die PWC sowie Deloitte entsprechende Partner (und wer sich hier jetzt ausgeschlossen fühlt, bitt einfach noch dranhängen ....).
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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Verfasst von:
Sabrina am
12.03.2010 20:42
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Verfasst von:
Sabrina am
12.03.2010 20:42
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Verfasst von:
Thomas Zettl am
21.05.2014 11:33
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