Verfasst von:
unternehmer am
10.03.2010 11:36
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THEMA: eingetragener unternehmer |
da ich gerade überlege mich als unternehmer ins firmenbuch eintragen zu lassen ist meine frage, ob ich dann bilanzierungspflichtig bin auch wenn mein gewinn unter 700.000 EUR liegt. Ich würde dies eigentlich nur machen, um meinen wunschnamen e.u. zu haben
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
10.03.2010 13:20
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THEMA: RE: eingetragener unternehmer |
Lieber Unternehmer,
Sie können sich als Einzelunternehmer im Firmenbuch eintragen - bleiben aber trotzdem bis zur Grenze von EUR 700.000,-- wenn Sie das möchten ein Einnahmen-Ausgabenrechner.
Bitte beachten Sie bei der Gestaltung Ihrer Firmenunterlagen dass Sie dann in Folge immer auf den Briefen, E-mails (!) und Rechnungen auch die Firmenbuchnummer anführen müssen, und dass Sie sowohl Ihren Firmenbuchnamen (z.B. Name e.U.) als auch Ihren "natürlichen" Namen mit Vor- und Zunamen nennen müssen.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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