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Verfasst von: A. Schlager am 14.03.2010 21:52
 


THEMA:  Sonderausgaben - Fenstertausch/Dacheindeckung
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde mich freuen, wenn Sie mir bei folgenden Fragen behilflich sein könnten:

Wir haben die Dachflächenfenster durch neue ersetzt - dieser Posten dürfte ja als Sonderausgabe absetzbar sein.
Wie sieht es mit dem neu eingedeckten Dach aus - lässt sich dies auch im Rahmen der Sonderausgaben geltend machen?

Da ich nebenberuflich ein Gewerbe angemeldet habe mache ich als Kleinstunternehmer eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung. Ich musste im Jahr 2009 eine Vorauszahlung für bestellte Ware leisten. Die Waren habe ich erst im Jahre 2010 erhalten.
Muss jetzt die Vorauszahlung noch im Jahr 2009 erfasst werden oder erst mit dem Wareneingang als Aufwand verbucht werden.

Vielen Dank.

MfG.

A. Schlager
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 14.03.2010 23:51
 


THEMA:  RE: Sonderausgaben - Fenstertausch/Dacheindeckung
Die Kosten für das Neueindecken des Daches gelten auch als Sonderausgaben.

Als Einnahemn/Ausgaben-Rechner machen Sie die Ausgaben immer dann geltend, wenn Sie sie bezahlen.

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