Verfasst von:
OLWEN am
15.03.2010 10:00
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THEMA: Honrarnoten - angebliche "magische Grenzen" von 250 bzw. 900 Euro |
Guten Tag,
habe einige Fragen zu Honorarnoten. Ich arbeite schon seit einigen Jahren neben dem Studium auf Honorarnotenbasis für verschiedenste Klienten und meine eigentlich mich relativ gut mit der Materie auszukennen. Nun habe ich eine Klientin deren Steuerberaterin mir immer neue Vorgaben macht bzw. auf (angebliche?) Regelungen verweist, die mir völlig neu sind und auch etwas seltsam vorkommen: (Nur zur Info: bin nicht umsatzsteuerpflichtig und selbstversichert)
1. Meinte sie Ende des letzten Jahres, dass ich verpflichtet wäre, ihr meine Steuernummer und meine Versicherungsnummer bekannt zu geben, da ich im Laufe des Jahres Aufträge im Wert von mehr als 900 Euro bearbeitet habe. Eine solche 900 Euro Jahresgrenze ist mir zuvor noch nie untergekommen; ich verstehe auch nicht, warum die Steuerberaterin meiner Klientin (plötzlich - arbeite schon 4 Jahre immer wieder für die Klientin) meine Versicherungsnummer haben will, geschweigedenn die Steuernummer, da ich mein Einkommen ja selbst versteuere.
2. Meint sie nun auf einmal, dass ich, wenn ich Aufträge bearbeite, die mehr als 250 Euro ausmachen, ich ihr das melden müsse und dann den Betrag auf mehrere Monate aufteilen MUSS. 250 Euro im Monat wären "die magische Grenze". Ich frage mich die magische Grenze für was? Abgesehen davon arbeite ich oft an Projekten, die mehrere Monate dauern und rechne dann Projektbezogen ab. Zumindest habe ich das mit dieser Klientin immer so gehalten. In manchen Fällen wäre es auch schlicht eine Lüge so abzurechnen - wenn ich zum Beispiel im Februar ein Projekt habe, das 400 Euro ausmacht, müsste ich laut dieser Steuerberaterin hergehen und 150 für Jänner und 250 für Februar abrechnen. Ich kann mir nicht vorstellen, das ich dazu verpflichtet werden kann!
3. Meint sie, ich MUSS auf der Honorarnote die genaue Stundenanzahl zu den einzelnen Projekten angeben (diese Info bräuchte sie als Steuerberaterin ganz dringend). Da ja meine Klientin und ich wissen, wieviel ich pro Stunde verlange, lässt sich das ja auch ganz einfach aus den Beträgen ablesen. MUSS ich also die Stundenanzahl extra angeben? Manchmal vereinbaren wir auch Pauschalbeträge für einzelne Projekte/Aufträge - da ist die Stundenanzahl ja irrelevant.
Hoffe irgendjemand hier kann mir zu diesen Punkten Aufschluss geben. Gibt es diese angeblichen Vorgaben wirklich? Habe nämlich schön langsam den Verdacht, das ich da hinter meinem Rücken für irgendwelche Steuertricksereien herhalten soll (vor allem das mit den Versicherungsdaten hat mich stutzig gemacht). Bitte um Aufklärung!
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
15.03.2010 10:59
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Verfasst von:
Klaus am
15.03.2010 12:09
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Verfasst von:
Olwen am
15.03.2010 14:30
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THEMA: RE: Honrarnoten - angebliche "magische Grenzen" von 250 bzw. 900 Euro |
Liebe Fr. Weiss,
Danke für die Antwort. Es liegt KEIN Dienstverhältnis vor, auch kein freies Dienstverhältnis. Die Geringfügigkeitsgrenze ist auch sicher nicht gemeint (da ich ja eben kein Dienstverhältnis habe).
Unter 3. verstehe ich nur nicht, wieso die Steuerberaterin (nicht die Klientin) unbedingt die Stundenanzahl auf der Honorarnote vermerkt haben MUSS. z.B. ich verlange 50Euro/Stunde (dieser Stundensatz ist allen bekannt), auf der Honorarnote steht dann:
Projekt A: 500 Euro Projekt B: 200 Euro Projekt C: 150 Euro
So haben wir das jahrelang immer gehandhabt. Daher verstehe ich nicht, wieso es für die Steuerberaterin (nicht die Klientin!) plötzlich wichtig ist, dass das Ganze so aussieht:
z.B: Projekt A (10 Stunden): 500 Euro Projekt B (4 Stunden): 200 Euro Projekt C (Pauschale): 150 Euro - aber gut, dieser Punkt wäre mir noch am ehesten egal, das ist schließlich nur eine (optische) Formalität.
Kann es sein, das gegen meinen Willen und ohne mein Wissen ein freies Dienstverhältnis von der Steuerberaterin geltend gemacht wurde? Wie erfahre ich das? An und für sich wäre dazu ja ein unterschriebener Dienstvertrag nötig, allerdings ist es mir vor etlichen Jahren schon einmal passiert, dass ich von einer Firma ohne mein Wissen (in dem Fall geringügig) angemeldet wurde - aus "steuerlichen Gründen". - Weshalb ich auch meine Vers. Nummer nicht mehr leichtfertig hergebe.
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Verfasst von:
Gast am
16.03.2010 07:37
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THEMA: RE: Honrarnoten - angebliche "magische Grenzen" von 250 bzw. 900 Euro |
Die magischen Grenzen sind die Meldegrenzen des §109a EStG. Sie können nachlesen ob sie mit ihrer Tätigkeit unter die aufgezählten Tätigkeiten des § 109a fallen ...
Die Konsequenz des Überschreitens der "magischen" Grenzen UND einer im § 109a aufgezählten Tätigkeit, wäre ausschließlich eine Meldeverpflichtung, die für Sie materiell irrelevant ist, da Sie Ihre Tätigkeit ohnehin versteuern.
Sollte wirklich eine Meldung vonnöten sein, was ich mir jetzt zwar nicht vorstellen kann aber einfach zu überprüfen wäre, wäre doch die Meldung sinnhafter als Honorarnoten zu verzerren. |
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Verfasst von:
abt am
18.03.2010 00:59
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THEMA: RE: Honrarnoten - angebliche "magische Grenzen" von 250 bzw. 900 Euro |
Das ist richtig, materiell ist das irrelevant. Es hat auch nichts mit Ihnen persönlich zu tun. Da Sie nicht angegeben haben, welche Leistungen Sie anbieten, kann ich nicht sagen, ob die Steuerberaterin bzw. deren Mitarbeiter nur jetzt sehr genau sind oder endlich dem Gesetz entsprechen. Vielleicht hat der Klient einfach die STB gewechselt, welche das nun korrekt abwickeln will. Sie sind verpflichtet, dem Klienten die geforderten Daten mitzuteilen. Sollten Sie das nicht tun, kann der STB nur unvollständige Daten abgeben, dann wird sich wahrscheinlich bis sicher das Finanzamt melden. Denn: Natürliche Personen (Einzelunternehmer wie Sie) bzw.Personenvereinigungen,(KG,OG,GesbR..) haben bestimmte Leistungen, welche außerhalb eines steuerpflichtigen Dienstverhältnissen erbracht werden, dem Finanzamt zu melden. Die Meldung gemäß § 109a EStG hat der Klient v e r p f l i c h t e n d für bestimmte von seiner Firma ausbezahlte Honorare bzw.dessen Steuerberaterin am Jahresende beim Finanzamt zu melden. Ist für die Einkommensteuerermittlung relevant. =Kontrolle, ob bestimmte "neue Selbständige", auch alle Umsätze richtig angeben. Die Steuerberaterin prüft das Inhaltliche, also ob alle Werkvertragler und auch Sie unter diesen §109a EStG fallen, meist am Jahresende. Oft geben Klienten Ihre Buchhaltung erst am Jahresende dem Steuerberater.
Im genannten Fall zählen Honorare für Leistungen als Vortragender, Lehrender und Unterrichtender,
(ZB.
EDV-Schulung, Vortrag bei Pressekonferenz bzw.Enquete) als Selbständiger
(und nicht an Erwachsenenbildungsinstituten) als Leistung zum Inhalt
haben, also sofern keine nichtselbständigen Einkünfte vorliegen. Nicht:Entgelte für eine erzieherische
Tätigkeit sowie für Leistungen, die eine auf die Umstände des jeweils
Betroffenen bezogene beratende und anleitende Tätigkeit darstellen, z.B. Lebens- oder Ernährungsberater). Auch freie Dienstverträge, Funktionsgebühren,Vorstands-, Aufsichtsrats-, Vertreter-, Zeitungskolporteure etc. in diesen §.
Zur Meldung erforderlich sind: der genaue Firmenname des ausbezahlten Hononarstellers (also Ihrer), ausgen. GesmbH, und Firmenadresse, SV-Nr. bei natürlichen Personen, St.Nr. und FinanzamtsNr. bei Personenvereinigungen, Art der Leistung, Nettobetrag (und USt) aller ausbezahlten Honorarzahlungen, auch Teilzahlungen, im Jahr.(bei freiem DV auch SV-Anteile).
Wenn die erste Hononorarnote (Leistungsentgelt plus evtl. extra ausbezahlter bzw. in der Honorarnote enthaltener Reisespesen oder anderer pauschaler Spesen) ausbezahlt wird, welche die Grenze von € 450 Nettoentgelt nicht überschreitet, ist noch nicht klar ist, ob nicht noch welche über das Jahr ausgezahlt werden. Sollten nämliche mehrere der gleichen Leistungsart ausbezahlt werden, darf die Grenze von € 900 Gesamt(netto)entgelt inkl.aller Spesen nicht überschritten werden. Sonst muß gemeldet werden. Ist ein einzelnes Honorar über € 450 (Netto)entgelt muß gemeldet werden.
Oftmals wird kein Werkvertrag ausgestellt, wo das auch hineingeschrieben werden kann, und der Klient diesen dem STB geben kann. Obwohl ein schriftl. und vollständig ausgefüllter Werkvertrag sinnvoll ist, das merken Ihr Klient (und evtl. Sie) spätestens, wenn er eine Lohnsteuer/Sozialversicherungsprüfung im Haus hat. Erschweren Sie also Ihrem Klient nicht seine Meldepflicht. Übrigens gibt es diese Meldepflicht bereits seit einigen Jahren! Vielleicht wurde der Mandant vom Finanzamt also auch ermahnt.
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