Verfasst von:
Chrissti am
16.03.2010 13:03
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THEMA: Fahrtkosten |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich Fahrtkosten für neue Selbsständige: Ausgangssituation ist folgendermaßen: ca. 3 bis 4 mal pro Woche fahre ich in eine Praxis (3 mal 20km hin/retour pro Woche) für Patientenstunden und 2 mal pro Woche in eine Institution (2 mal 70km hin/retour pro Woche) ebenfalls für Patientenstunden (Honorarbasis).
Sind diese km steuerlich mit € 0,42 absetzbar? (Fahrtenbuch wird geführt)
Danke und mit freundlichen Grüßen, Chrissti
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
16.03.2010 14:22
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THEMA: RE: Fahrtkosten |
Ja, Sie dürfen das Kilometergeld absetzen.Für die Fahrten über 25km Entfernung können Sie auch Taggelder rechnen.
Bestimmt haben Sie noch mehr Abschreibposten.
Bitte sehen Sie auf unserer Webseite:www.steuerberatung-weiss.at unter Sonstige Steuertipps nach.Dort finden Sie ein Liste von Absetzposten. |
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Verfasst von:
Sandra Schönborn am
16.03.2010 21:01
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THEMA: RE: Fahrtkosten |
Sehr geehrte Frau Mag. Weiß,
Dazu eine Frage. Muss der Unternehmer nicht das Gemeindegebiet verlassen in dem der Betriebsstandort ist?
Mit freundlichen Grüßen Sandra Schönborn |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
19.03.2010 12:39
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THEMA: RE: Fahrtkosten |
Liebe FRau Schönborn,
Mit den Tagesgeldern/Diäten müssen Sie aufpassen, die dürfen Sie nur dann ansetzen, wenn Sie mindestens 25 km vom Gemeindegebiet des Betriebsstandortes weg sind und Sie müssen darüber hinaus auch mehr als 3 Stunden weg sein. Außerdem geht es bei regelmäßigen Anfahrten auch nur 5mal und bei unreglemäßigen 15 mal - also sehe ich hier keine sehr große, wenn überhaupt, Ausbeute.
Mit dem Auto würde ich eher nicht eindeutig sagen, dass das Kilometergeld jedenfalls möglich ist, denn es muss überdies beurteit werden, ob Sie das Auto mehr oder weniger als 50 % betrieblich nutzen. Kilometerbuch ist jedenfalls gut, damit diese Beurteilung möglich ist, darüber hinaus würde ich aber jedenfalls empfehlen, dass sämtliche Rechnungen über die Autokosten gesammelt werden um bei Bedarf (Nutzung über 50 % betrieblich) auf die Echtkosten wechseln zu können (was nämlich verpflichtend vorgeschrieben ist).
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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