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Verfasst von: sabine am 21.03.2010 17:18
 


THEMA:  GmbH
Ich habe eine Frage zu einer Einbringung, in meinem speziellen Teil die Einbringung einer OG in eine GmbH.
Die Privatverrechnung und die Gewinnverrechnung meiner OG wurden auf ein Verrechnungskonto in der
Klasse 2 in der Buchhaltung der GmbH verbucht.

Was passiert nun dort mit diesen Positionen. Ist es nicht so, dass dieser Mitunternehmeranteil nun als
Forderung mir gegenüber als Gesellschafterin besteht. Ist diese Verbuchung so richtig?
Muss ich das nun so verstehen, dass ich der GmbH diesen Anteil erstatten muss?

Bitte um Hilfe, ich verstehe da irgendetwas nicht!

Danke im Voraus für Antworten

Liebe Grüße
Sabine

Verfasst von: Admin am 03.04.2010 07:19
 


THEMA:  RE: GmbH
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