Der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit wird mit dem Tarif, d.h.mit der selben Progression wie Ihr Gehalt versteuert. Wenn Sie es mit Hilfe von Absetzposten schaffen, unter 4.200,-- zu kommen, dann fällt keine Sozialversicherung an. Sie müssen keine Selbstanzeige machen.Sie geben einfach bis 30.6.10 Ihre Einkommensteurerklärung ab. Wir unterstützen Sie dabei gerne.Unser Stundensatz dafür beträgt 100,-- je Stunde. |