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Verfasst von: Thomas A. am 26.03.2010 23:13
 


THEMA:  Zusatzeinkommen aus Österreich und Deutschland
Ich bin in einer festen Anstellung und habe 2009 ca. 5500 Euro immer ohne MwSt, als Honorarnote für Beratung eingenommen. Muss ich das mit der Einkommensteuererklärung/Lohnsteuererklärung den FA als Zusatzeinkommen angeben.
Eigentlich JA, aber wie wird das zum normalen Gehalt ca. 25.000 im Jahr versteuert und was ist mit der GKK bzw. SVA.

Verliere ich da mein Geld aus einer beratenden Tätigkeit. War das ohne Gewerbe OK, oder muss ich eh schon eine Selbstanzeige machen?

Ich kenn mich grade leider gar nicht aus.
Bitte um Hilfe!
Vielen Dank
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 28.03.2010 09:49
 


THEMA:  RE: Zusatzeinkommen aus Österreich und Deutschland

Der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit wird mit dem Tarif, d.h.mit der selben Progression wie Ihr Gehalt versteuert.
Wenn Sie es mit Hilfe von Absetzposten schaffen, unter 4.200,-- zu kommen, dann fällt keine Sozialversicherung an.
Sie müssen keine Selbstanzeige machen.Sie geben einfach bis 30.6.10 Ihre Einkommensteurerklärung ab.
Wir unterstützen Sie dabei gerne.Unser Stundensatz dafür beträgt 100,-- je Stunde.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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