Verfasst von:
Lagos am
30.03.2010 14:01
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THEMA: Forderungsverzicht |
Der im Betrieb als Dienstnehmerin beschäftigten Mutter wird
ihr Lohn öfters nicht ausbezahlt, da sie ihren Sohn in einer angespannter
Finanzlage finanziell entlasten möchte. (Der Lohn wurde immer gebucht
(Lohnaufwand/Verbindl. Löhne). Damit diese Verbindlichkeit bereinigt wird, will
die Miutter auf die Forderung aus Lohnrückständen verzichten, somahl auch keine
Schenkungssteuer anfällt. Die Frage ist nun - hat dieser Forderungsverzicht zur
Folge, dass die Lohnverbindlichkeit beim Betrieb ertragswirksam aufgelöst
werden muss oder nicht?Ich glaube (hoffe) nicht, da der Sohn ja auch zunächst
mit Fremdkapital die Lohnverbindlichkeit tilgen könnte und die Mutter schenkt
ihn in der Folge z.B. ein Sparbuch in dieser Höhe. |
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Verfasst von:
Markus am
01.04.2010 03:30
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THEMA: RE: Forderungsverzicht |
Hallo, Die Fragestellung ist gar nicht so einfach, da auchich den Fall hatte. Es liegt schon etwas zurück ca 5 Jahre und meine Mutter hat für mich gearbeitet und ich habe Ihr dann kein Gehalt gezahlt, war aber angemeldet. Damit hats schon mal bekommen. Ich kann Sie zwar für 0 Euro anstellen, aber der Mindestbetrag der Solzialversicherer sind zu leisten. Schon mal ein Minus.
Gut, nun habe ich sie abgemeldet und sie hat mir geholfen und mir Ihre Zeit geschenkt, wo man Ihr infolge Schwarzarbeit vorwarf. Dies konnten wir zurückweisen, da meine Mutter mit dann einen Teil meines Erbes in Bar gegeben hat (ging über den Notar) was bewies dass meine Mutter gar nicht arbeiten muss und musste sie auch nicht. Sie tat es freiwillig. Sie war nun aus dem Unternehmen und somit auch aus dem ganzen finaziellen Wirrwarr.
Der Lohnverzicht hat für Sie schon folgen, denn Sie hat in diesem Zeitraum gearbeitet. Egal ob Sie Ihr nun das Geld oder ein Sparbuch geben. Es ist Steuer als auch SVA fällig. Arbeitgeber haben leider Pflichten. Wenn aber kein Geld fließt ist nur der Mind. beitrag der SVA fällig.
Ist aber noch nichts passiert, sprich keine Bilanz abgegeben, kann es sehr wohl möglich sein rückwirkend alle Verbindlichkeiten aufzuheben. Dazu sollte man sich aber an einen Steuerberater wenden, denn da kann es unter Umständen um viel Geld gehen.
LG Markus |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
07.04.2010 18:14
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THEMA: RE: Forderungsverzicht |
Liebe(r) Herr / Frau Lagos,
Wenn die Mutter auf die Zahlung verzichtet dann wäre die Betriebsausgabe ernsthaft in Frage gestellt, da die Fremdüblichkeit in Frage gestellt wäre. Würde denn ein fremder Dritter auch auf diesen Betrag verzichten?
Allerdings sollte unbedingt verhindert werden, dass hier privates mit betrieblichem Geschehen vermischt wird.
Privat kann die Mutter dem Sohn ein Sparbuch schenken (Schenkungsmeldung). Der Sohn zahlt an die Mutter nachweislich (wenn wirklich fremdüblich gearbeitet wurde!) die Gehälter aus. Die Mutter kann dem Sohn, davon unabhängig (!) ja wieder Geld schenken.
Damit wird eindeutig zwischen betrieblicher Ausgabe und privater Schenkung getrennt.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at |
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