Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Lagos am 30.03.2010 14:01
 


THEMA:  Forderungsverzicht

Der im Betrieb als Dienstnehmerin beschäftigten Mutter wird ihr Lohn öfters nicht ausbezahlt, da sie ihren Sohn in einer angespannter Finanzlage finanziell entlasten möchte. (Der Lohn wurde immer gebucht (Lohnaufwand/Verbindl. Löhne). Damit diese Verbindlichkeit bereinigt wird, will die Miutter auf die Forderung aus Lohnrückständen verzichten, somahl auch keine Schenkungssteuer anfällt. Die Frage ist nun - hat dieser Forderungsverzicht zur Folge, dass die Lohnverbindlichkeit beim Betrieb ertragswirksam aufgelöst werden muss oder nicht?Ich glaube (hoffe) nicht, da der Sohn ja auch zunächst mit Fremdkapital die Lohnverbindlichkeit tilgen könnte und die Mutter schenkt ihn in der Folge z.B. ein Sparbuch in dieser Höhe.

Verfasst von: Markus am 01.04.2010 03:30
 


THEMA:  RE: Forderungsverzicht
Hallo,
Die Fragestellung ist gar nicht so einfach, da auchich den Fall hatte. Es liegt schon etwas zurück ca 5 Jahre
und meine Mutter hat für mich gearbeitet und ich habe Ihr dann kein Gehalt gezahlt, war aber angemeldet.
Damit hats schon mal bekommen. Ich kann Sie zwar für 0 Euro anstellen, aber der Mindestbetrag der Solzialversicherer
sind zu leisten. Schon mal ein Minus.

Gut, nun habe ich sie abgemeldet und sie hat mir geholfen und mir Ihre Zeit geschenkt, wo man Ihr infolge
Schwarzarbeit vorwarf. Dies konnten wir zurückweisen, da meine Mutter mit dann einen Teil meines Erbes
in Bar gegeben hat (ging über den Notar) was bewies dass meine Mutter gar nicht arbeiten muss und musste sie
auch nicht. Sie tat es freiwillig. Sie war nun aus dem Unternehmen und somit auch aus dem ganzen finaziellen Wirrwarr.

Der Lohnverzicht hat für Sie schon folgen, denn Sie hat in diesem Zeitraum gearbeitet. Egal ob Sie Ihr nun das Geld oder
ein Sparbuch geben. Es ist Steuer als auch SVA fällig. Arbeitgeber haben leider Pflichten. Wenn aber kein Geld fließt
ist nur der Mind. beitrag der SVA fällig.

Ist aber noch nichts passiert, sprich keine Bilanz abgegeben, kann es sehr wohl möglich sein rückwirkend alle Verbindlichkeiten aufzuheben. Dazu sollte man sich aber an einen Steuerberater wenden, denn da kann es unter Umständen um viel Geld gehen.

LG
Markus
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 07.04.2010 18:14
 


THEMA:  RE: Forderungsverzicht
Liebe(r) Herr / Frau Lagos,

Wenn die Mutter auf die Zahlung verzichtet dann wäre die Betriebsausgabe ernsthaft in Frage gestellt, da die Fremdüblichkeit in Frage gestellt wäre. Würde denn ein fremder Dritter auch auf diesen Betrag verzichten?

Allerdings sollte unbedingt verhindert werden, dass hier privates mit betrieblichem Geschehen vermischt wird.

Privat kann die Mutter dem Sohn ein Sparbuch schenken (Schenkungsmeldung).
Der Sohn zahlt an die Mutter nachweislich (wenn wirklich fremdüblich gearbeitet wurde!) die Gehälter aus.
Die Mutter kann dem Sohn, davon unabhängig (!) ja wieder Geld schenken.

Damit wird eindeutig zwischen betrieblicher Ausgabe und privater Schenkung getrennt.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.15 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.