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Verfasst von: lagos am 30.03.2010 14:32
 


THEMA:  A.o. Belastung
 Bei einer amtlich festegestellten Erwerbsminderung von mehr als 25 Prozent sind selbst getragene krankheitsbedingte Aufwendungen ohne Selbstbehalt steuerlich als a.o. Belastung absetzbar.
Frage: Gilt dies nur bei Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Behandlung jener Krankheit bestehen, weswegen einem die Erwerbsminderung zuerkannt wurde. (z.B. Erwerbsminderung wegen Herzkrankheit - Aufwendungen z.B. für Zahnarzt)?

Verfasst von: Jens am 01.04.2010 03:36
 


THEMA:  RE: A.o. Belastung
Naja, das kommt darauf an wie eingeschränkt man ist, wie oft man zum Arzt oder zu Behandlungen muss, wie viel man für Medikamente bezahlt (Manche zahlt man ja zu 100%), an welchen Tagen wurde man vom Arzt als Arbeitsunfähig (Krank) gemeldet etc..

Das ergibt dann eine Summe und es gibt ein EInkommen(oder auch nicht). Hier wird ein % Teil ermittelt der auf jeden Fall über 25% sein muss damit überhaupt was passiert. Auf jeden Fall jeden Beleg aufbewaren und ein Tagebuch der Krankheiten etc. führen. So kann man immer alles schön nachweisen.

Der Steuerberater wir das zusammen mit einer Bilanz aufgenommen und kann sich durchaus positiv auswirken.
Es spielt keine Rolle ob man vorher schon krank war oder wärend der selbstständigen Tätigkeit krank wird.

Ich bin seit 20 Jahren krank und gebe jede Arztrechnung oder bestätigten Arbeitsunfähigkeitstag meinem Steuerberater
und bislang wurde mir einiges angerechnet, da mein Arzneimittel im Monat über 320,00 Euro kostet und die Kasse wie mal wieder üblich keinen Cent zahlt.

Beste Grüße
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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