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Verfasst von: Franz Meier am 02.04.2010 08:58
 


THEMA:  Eink.steuer - Vorabinfo
Liebe Forengemeinde,

Bevor ich einen Steuerberater aufsuche, habe ich folgende Fragen, um mich entsprechend vorbereiten zu können. Schon jetzt vielen Dank für hilfreiche Auskünfte.

Meine Situation:
************
Ich habe folgende Einkünfte (2010):
- nichtselbständig: ~3.700 EUR Brutto/Monat
- selbständig: ~ 6000 EUR für Jahr 2010 (wahrscheinlicher Gewinn, kein Gewerbeschein, 2/3 des Gewinns durch einmalige, nicht wiederholende Tätigkeit)
- Gewinn aus Vermietung: ~2500 EUR für 2010

Meine Fragen:
***********
(1) Neben meinem nichtselbständigen Beruf werde ich also 8500 EUR Gewinn machen. Besteht hier bereits USt-Pflicht?
(2) Wär es finanziell ev. besser nebenberuflich nur etwa bis zur Mindestgrenze (~4.000 EUR pro Jahr soweit ich weiß) zu verdienen? Nicht, dass sich das Arbeiten darüber hinaus gar nicht auszahlt.
(3) Ist die Soz.versicherung bei den Zusatzverdiensten bei der genannten Einkommenshöhe relevant (Obergrenze von 4100 EUR pro Jahr)?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 02.04.2010 17:23
 


THEMA:  RE: Eink.steuer - Vorabinfo
1:nein
2 u.3:ab ca 4.300,-- fallen 25% Sozialversicherung vom Gewinn an.Die Eink. aus Vermietung zählen für die Sozialvers. nicht dazu.
Verfasst von: frage dazu am 02.04.2010 21:15
 


THEMA:  RE: Eink.steuer - Vorabinfo

Vielen Dank für die Antwort.

Nur noch eine kleine Frage: gibt es für die Soz.Vers. nicht auch eine Obergrenze....ich habe 4.100 EUR brutto im Monat im Kopf(bei 14 Monatsgehältern?). Also dass man darüber keine zusätzliche Soz.Vers. mehr  zahlt. Ist dies richtig?


Danke

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 07.04.2010 18:22
 


THEMA:  RE: Eink.steuer - Vorabinfo
LIeber Anfragender,

Ja, die Höchstbemessung liegt genau dort. Sie müssen also einen Antrag auf Differnezvorschreibung stellen und dazu einen Nettozettel beilegen.

Sie zahlen dann nur mehr Unfallversicherung.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at
Verfasst von: Ken Ziffer am 09.04.2010 12:06
 


THEMA:  RE: Eink.steuer - Vorabinfo

Seit wann wird die USt-Pflicht am Gewinn gemessen? Kann man vom Gewinn sagen, ohne den Umsatz zu kennen, ob USt-Pflicht vorliegt?

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