Liebe Experten,
Ich arbeite hauptberuflich als Informatiklehrer an einer Schule. Nebenbei erbringe ich hin und wieder auf selbständiger Basis informatische Dienstleistungen, wobei ich darauf achte, unter der Geringfügigkeitsgrenze (Gewinn < 4.292 EUR/Jahr) zu bleiben.
Diese informatischen Dienstleistungen beinhalten häufig die Wartung und Installation von (informatischen) Netzwerken. Aus diesem Zweck habe ich mir nun im Haus ein kleines Netzwerklabor eingerichtet. Darin befinden sich mehrere Rechner, an denen ich diverse Netzwerkeinstellungen teste und ausprobiere, bevor ich die tatsächliche Arbeit extern verrichte.
Frage: Dieses "Netzwerklabor" ist nicht mein Arbeitszimmer im herkömmlichen Sinn und meine selbständige Tätigkeit erfolgt auch nicht im überwiegenden Teil in diesem Raum. Der Raum wird auch nicht anderwertig genutzt. Da es sich aber um eine Art Labor handelt, vermute ich, die Kosten hierfür zur Gänze absetzen zu können. Liege ich hiermit richtig?
Zusatzfrage: Streng genommen ist das Labor auf einem Stockwerk des Hauses, das meinen Eltern gehört - eine offizielle Einmietung (inkl. Mietvertrag) wird ja hier nicht möglich sein.
Vielen Dank für Antworten! |