Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Neuer Selbständiger. Ich erziele ausschließlich durch meine selbständige Tätigkeit (Verkauf von eigens entwickelter Software) Erträge. Ich bin also nirgends angestellt. Weiterhin mache ich nebenbei meine Matura nach per Fernstudium.
Meine Frage:
Welche Versicherungsgrenze bei der SVA gilt nun für mich? Nummer 1, mit EUR 6.453,36 oder Nummer 2 mit EUR 4.395,96 EUR?
Mit freundlichen Grüßen
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