Ich habe
gerade eine neue Eigentumswohnung gekauft und hierfür ein Darlehen von
meinen Eltern bekommen, welches ich über die nächsten Jahren zurückzahle. Hierfür habe ich eine mündlichen Vertrag abgeschlossen, wodurch keine Darlehensgebühr fällig wird.
Im Zuge dieser Wohnraumschaffung ist es ja möglich Darlehensrückzahlungen als Topfsonderausgaben in
der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen. Wüssten Sie etwas, ob
hierbei Darlehen im Familienkreis ausgenommen sind?
Interessant wäre
auch ob diese Topfsonderausgaben auch auf einem "mündlichen
Darlehensvertrag" ohne Darlehensgebühr basieren können? |
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