Grundsätzlich gibt's die vermögensverwaltende KG schon noch.
Bis auf daß sich die Rechtslage bei den Aktien inzwischen geändert hat, kommt's auch auf die Gesellschafter an: Sind das natürliche Personen, ist' ok (bietet allerdings aber auch keine Privilegien gegenüber der Veriante, daß die es gleich im eigenen Privatvermögen gehalten hätten); wenn aber zB eine GmbH drinsteckt, gehört ihr Anteil trotzdem zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. |