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Verfasst von: Karl Hinterhuber am 13.04.2010 14:28
 


THEMA:  Nebenberufliche Tätigkeit (freies Gewerbe) im Angestelltenverhältnis (Handel) erlaubt
Hallo,

Ich beabsichtige, mich selbstständig zu machen im Gewerbe Lohnarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen (freies Gewerbe, nicht verwandt mit dem ausgeübten Beruf im Angestelltenverhältnis).

Kann mir jemand mitteilen ob lt. Kollektivvetrag für Handelangestellte (NÖ) die Verpflichtung oder nur Meldepflicht besteht, meinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen ?

Vielen Dank
Verfasst von: Karl Hinterhuber am 13.04.2010 14:31
 


THEMA:  RE: Nebenberufliche Tätigkeit (freies Gewerbe) im Angestelltenverhältnis (Handel) erlaubt
Ich habe vergessen zu sagen, dass im Dienstvertrag keine Information enthalten ist.
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 14.04.2010 11:39
 


THEMA:  RE: Nebenberufliche Tätigkeit (freies Gewerbe) im Angestelltenverhältnis (Handel) erlaubt
Sie sind verpflichtet, Ihren Arbeitgeber zu informieren.
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