Hallo,
Ich beabsichtige, mich selbstständig zu machen im Gewerbe Lohnarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen (freies Gewerbe, nicht verwandt mit dem ausgeübten Beruf im Angestelltenverhältnis).
Kann mir jemand mitteilen ob lt. Kollektivvetrag für Handelangestellte (NÖ) die Verpflichtung oder nur Meldepflicht besteht, meinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen ?
Vielen Dank
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