Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich haette 3 kurze Fragen bezueglich eine lohnsteuerrechtlichen Angelegenheit:
Frage 1: Person ist in Oesterreich gemeldet und arbeitet 3 Jahre bei einer oesterreichischen Firma mit Auslandsentsendevertrag in den vereinigten arabischen Emiraten. Die Person zahlt SV aber keine Lohnsteuer. Die Person wird mit effektiv 31. Mai 2010 gekuendigt. Wenn diese Person am 1. Juni nach Oesterreich zurueckkehrt muss die Lohnsteuer fuer Januar bis Mai nachgezahlt werden?
Frage 2: Wie lange muesste man sich weiterhin im Ausland aufhalten, um den Vorteil der LSt Befreiung nicht zu verlieren?
Frage 3: Wie sieht es mit den Reisetagen bei einem Urlaub nach Oesterreich aus? Sprich besagte Person verbrachte 2 Urlaube in Oesterreich. Diese Urlaubstage sind natuerlich zu den Tagen des oesterreichischen Aufenthaltes anzurechnen. Wie sieht es allerdings mit den Flugtagen aus? Werden diese Tage als Aufenthalt Oesterreich oder als Aufenthalt im Ausland gerechnet?
Ich bedanke mich bereits im Vorfeld fuer die Muehen!
MfG
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