Guten Tag. Ich habe neben meiner ASVG-Pension einen kleinen Gewerbebetrieb. 2009 erzielte ich einen Gewinn von 4.270 Euro und war knapp unter der GSV-Zuverdienstgrenze (2009: 4.292,88). Allerdings sind im Gewinn von 4.270 Euro die gewinnmindernden Unfallversicherungsbeiträge von 94,08 Euro enthalten. Meine Frage: Werden zur Beurteilung, ob die Zuverdienstgrenze überschritten wurde, zum steuerrechtl. Gewinn die UV-Beiträge dazugerechnet, oder gilt der steuerrechtl. Gewinn in diesem Fall auch für das GSVG???? Danke im Voraus. |
|