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Verfasst von: SpediSalzburg am 15.04.2010 10:25
 


THEMA:  Zweigniederlassung in D
Guten Morgen,

Ich hätte eine Frage zum Doppelbesteuerungsabkommen. Und zwar haben wir eine Niederlassung in D gegründet die gem. Art 4 Abs. 3 als inländische Betriebsstätte gilt. Nun werden die Umsätze dieser Niederlassung jedoch von der Zentrale in Österreich aus fakturiert. Bislang ging ich davon aus, dass diese Umsätze dennoch als in Deutschland getätigt gelten und daher auch in D zu versteuern sind. Ein bekannter  Selbstständiger Buchhalter hat nun gemeint, dass diese Umsätze normalö in Ö zu versteuern sind? Ist das richtig? Fallen dann in D ausser der Körperschaftssteuer keine Steuern an?
Danke
Verfasst von: SpediSalzburg am 15.04.2010 10:30
 


THEMA:  RE: Zweigniederlassung in D

Das wirft natürlich gleich eine weitere Frage auf, gibt es in D überhaupt eine Mindestkörperschaftssteuer in den Gründungsjahren wie in Ö?

Verfasst von: DEX GmbH WPG am 18.04.2010 10:19
 


THEMA:  RE: Zweigniederlassung in D
Die Frage ist leider etwas komplexer als es auf den ersten Blick aussieht.
1. Haben Sie eine (selbständige) Zweigniederlassung mit Eintragung ins Handelsregister gegründet oder nur ein Gewerbeanmeldung eingereicht?
2. Die Frage der umsatzsteuerlichen Betriebstätte  ist nicht im Doppelbesteuerungsakommen, sondern im deutschen Umsatzsteuergesetz geregelt. Leider ist die Definition unterschiedlich.
3. Es gibt in Deutschland keine Mindestkörperschaftsteuer in den Gründungsjahren.

Ich denke nicht, dass dieser spezielle Einzelfall im Rahmen eines Forums ausreichend geklärt werden kann.

Reinhold Kuffer
WP/StB
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