Wenn Sie es beim Arbeitgeber einreichen, dann bekommen Sie jeden Monat mehr Nettogehalt. Wenn Sie es beim Finanzamt einreichen,dann erhalten Sie erst nach einme Jahr die Steuer zurück.
aufzupassen ist lediglich darauf, ob sie eine nettolohnvereinbarung haben oder nicht. bei dieser würd ich sie über den steuerausgleich machen. unterm strich erhalten sie nicht mehr zurück, sondern nur früher, als über den lohnsteuerausgleich