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Verfasst von: Sandra am 17.04.2010 10:20
 


THEMA:  Pendlerpauschale
Hallo!

Ich hab folgende Frage:

Was ist besser, wenn ich die Pendlerpauschale beim Arbeitgeber einreiche oder wenn ich es bei der Arbeitnehmerveranlagung geldend mache?

Manche meinen es ist besser beim Arbeitgeber zu machen, weil es dann mehr wäre - stimmt das??

Es würde sich um die Große Pauschale über 60km also 281.- monatlich handeln.

Weiß da jemand Rat?
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 18.04.2010 11:50
 


THEMA:  RE: Pendlerpauschale
Wenn Sie es beim Arbeitgeber einreichen, dann bekommen Sie jeden Monat mehr Nettogehalt.
Wenn Sie es beim Finanzamt einreichen,dann erhalten Sie erst nach einme Jahr die Steuer zurück.
Verfasst von: dermuch am 20.04.2010 08:34
 


THEMA:  RE: Pendlerpauschale

aufzupassen ist lediglich darauf, ob sie eine nettolohnvereinbarung haben oder nicht. bei dieser würd ich sie über den steuerausgleich machen. unterm strich erhalten sie nicht mehr zurück, sondern nur früher, als über den lohnsteuerausgleich

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