Verfasst von:
Andrea am
19.04.2010 19:45
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THEMA: Biervertrag |
Wie verbuche ich die Abrechnung eines Biervertrages, wenn ich mit der Abnahme schon darüber (also fertig) bin.Z.B. Abnahme Menge 3750 tatsächlich aber 4000 abgenommen. Buche ich diese Differenz in den Aufwand oder überhaupt nicht. |
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Verfasst von:
Peter B. am
28.04.2010 22:53
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THEMA: RE: Biervertrag |
Hallo Andrea,
irgendwie verstehe ich das nicht. Sie haben einen Vertrag über 3750 Liter und 4000 gebraucht. Dass ist doch super. Somit haben Sie den Vertrag erfüllt und zusätzlich 250 Liter Bier mehr verkauft, dass sie auch eingekauft haben.
Also: Vertrag erfüllt --> zusätzlicher Einkauf --> mehr Verkauf. Die Differenz ergibt sich ja aus dem Einkauf von Bier und dem Verkauf.
Prosit Peter |
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Verfasst von:
andrea am
30.04.2010 05:57
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THEMA: Biervertrag |
Hallo Peter,
ist richtig. Es wurde mehr abgenommen und mehr verkauft. Die Gutschrift des Biervertrages wird aber immer per Quartal bzw. Jahresende verbucht. Ich wollte wissen, falls der Vertrag länger läuft, ob die komplette Gutschrift verbucht werden muss und erst bei Beendung des Vertrages die Verrechnungskonten in den Aufwand umgebucht werden. Habe bis dato keine befriedigende Antwort erhalten, daher habe ich mich für meine Variante (buche nur die Differenz zum Vertrag als Gutschrift) entschieden.
Ebenfalls Prosit Andrea |
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