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Verfasst von: Ana am 20.04.2010 13:43
 


THEMA:  Einkommensteuer- Freibetrag
Ich habe von Okt 2008 bis Juni 2009 als Praktikantin gearbeitet. Daneben bin ich selbständig als Dolmetscherin tätig (gewesen). Als ich für das Jahr 2008 die Einkommensteuererklärung abegegeben habe, wurde mir auch ein Freibetragsbescheid ausgestellt, obwohl ich einen solchen nie beauftragt habe. Auf jeden Fall kam es dazu, dass ich einen Gutschrift auf dem "Steuerkonto" hatte und diesen überwiesen bekam (€290). Im Jahr 2009 kam es dann aber dazu, dass mir für  die sechs monatige Tätigkeit weniger Steuer verrechnet wurden als für die dreimonatige in 2008 (€154 im Vergleich zu € 250), und somit ich un einen Gutschrift iHv €264 habe. Wozu dient eigentlich dieser Freibetrag, wenn ich sowieso die tatsächliche Werbungskosten und sonstige Aufwendungen angeben muss? Ist der Freibetragsbescheid auch bei künftigen Arbeitgebern vorzulegen? Heisst es, wenn bei mir steht, dass €70,66 der monatliche Freibetrag für 2011 ist (bzw. € 848 für das ganze Jahr), soviel weniger an Lohnsteuer einbezahlt wird? Erfolgt die Verrechnung automatisch, oder muss ich dem jeweiligen Arbeitgeber dies explizit sagen (damit auch er weniger Kosten hat)? Kann ich irgendwie verhindern, dass auch künftig der Freibetragsbescheid erlassen wird?

Vielen Dank für die Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
Ana
Verfasst von: dermuch am 21.04.2010 09:14
 


THEMA:  RE: Einkommensteuer- Freibetrag
das hat den sinn, bei gleichbleibender belastung unterjährig schon mehr geld zu erhalten - der freibetragsbescheid muss dafür allerdings an den arbeitgeber weitergegeben werden, ansonsten hat er keine auswirkung.  wenn sie ihn berücksichtigt haben wollen und sich ihre "kosten" nicht dramatisch verringert haben, geben sie ihn weiter. ohne "papierl" sprich bescheid, berücksichtigt ihnen das kein lohnverrechner

es gibt einen haken bei der est-erklärung - wenn sie den nicht setzen, bekommen sie den bescheid auch nicht.
Verfasst von: Ana am 21.04.2010 21:49
 


THEMA:  RE: Einkommensteuer- Freibetrag
Danke schön!

Ja aber genau darin liegt das Problem, ich habe ein befristetes Dienstverhältnis gehabt, und wärenddessen nicht mehr als vorgesehen an Lohn erhalten, bzw. habe ich den Bescheid nicht an den damaligen Arbeitgeber weitergegeben (bin seitdem arbeitslos).Es wurde nur weniger an Steuern einbezahlt. Ist das so in Ordnung, oder steht mir mehr Geld zu (und von wem)?

Noch einmal vielen Dank für Ihre Mühe!
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 26.04.2010 14:36
 


THEMA:  Einkommensteuer- Freibetrag
Liebe Ana,

Sie müssen für jedes Jahr, für das Sie einen Freibetragsbescheid haben, eine Arbeitnehmerveranlagung machen. Diese müssen Sie jedenfalls so und so machen, wenn Sie in einem Jahr mehr als 1 Arbeitgeber hatten. Und Sie müssen so uns so (bzw. wäre es Ihr Nachteil, wenn Sie es nicht machen) alle Ihre Sonderausgaben angeben.

Wenn Sie den Freibetragsbescheid nicht abgegeben haben ist auch nichts passiert. Sie müssen so und so eine Arbeitnehmerveranlagung machen, daran ändert sich nichts. Wie der Kollege schon schrieb - falls Sie keinen Freibetragsbescheid mehr haben möchten müssen Sie in der Erklärung einfach nur diese Option markieren.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at

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